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Übergabe auf Probe

Übergabe auf Probe

Eine Variante, seinen Betrieb schrittweise auf die nächste Generation zu übertragen, besteht auch in der (vorübergehenden) Verpachtung des Betriebs an Familienangehörige.

Aufgrund des Pachtvertrags wird den Familienangehörigen das Recht übertragen, den Betrieb in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu betreiben, während der bisherige Betriebsinhaber den vereinbarten Pachtzins erhält (§ 581 Abs. 1 BGB). Der Verpächter sichert sich mit der vereinbarten Pacht seinen finanziellen Lebensabend, für den Pächter bedeutet diese "kapitalschonende" Betriebsübergabe eine risikolose Möglichkeit der Existenzgründung auf Probe.

Steuerlich sind folgende Besonderheiten zu beachten: Solange der Verpächter den Betrieb nicht aufgibt, hat er zwar Betriebseinnahmen zu versteuern, diese unterliegen jedoch nicht der Gewerbesteuer. Die monatliche Pacht mindert beim Pächter den Gewinn - er spart also Steuern. Gut zu wissen: Wird der Pächter als Erbe eingesetzt, geht der Betrieb beim Tod des Verpächters mit seinen Buchwerten auf den Erben über (§ 7 Abs. 1 EStDV). Im Klartext heißt das: Es fällt keine Erbschaftsteuer an.

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