Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Prüfplaketten

Überziehen bringt keinen Vorteil mehr

Ab dem 1. Dezember ändert sich die Straßen-Zulassungs-Ordnung ...

Ab dem 1. Dezember 1999 tritt eine

neue Regelung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in

Kraft. Danach werden die Prüfplaketten für die

Hauptuntersuchung auf dem hinteren Kraftfahrzeugkennzeichen

und die Plakette für die Abgasuntersuchung auf dem vorderen

Kennzeichen schon mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats

ungültig. Überziehen bringt dann keinen Zeit-Vorteil mehr.

Neu ist ab dem 1. Dezember 1999 auch, dass der

Fahrzeughalter den Untersuchungsbericht bis zur nächsten

Hauptuntersuchung aufzubewahren hat. Der Halter hat den

Untersuchungsbericht auf Verlangen der Behörden von

zuständigen Personen beziehungsweise der Zulassungsbehörde auf Wunsch zur

Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht

nicht vorgelegt werden, hat der Halter auf seine Kosten

Zweitschriften von der prüfenden Stelle zu beschaffen. Ist

dies nicht möglich, muss eine neue Hauptuntersuchung

durchgeführt werden. Im Fahrzeug mitgeführt werden müssen die Untersuchungsberichte allerdings nicht.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Autofahrer müssen beim Überholen der Müllabfuhr so langsam fahren, dass sie ihr Fahrzeug sofort zum Stehen bringen können.

Straßenverkehrsordnung

Ist das Überholen von Müllwagen erlaubt?

Müllautos, die im Einsatz sind, verstopfen nicht selten die Straße. Doch wer beim Vorbeifahren diesen Fehler macht, verstößt laut einem Urteil gegen die Straßenverkehrsordnung.

    • Recht
Handwerkerausnahme bleibt: Für Fahrzeuge in der Gewichtsklasse von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen müssen Betriebe auch 2024 keine Lkw-Maut zahlen.

Fuhrpark

Wen die Ausweitung der Lkw-Maut nicht trifft

Die Ausweitung der Lkw-Maut ist beschlossene Sache: Ab dem 1. Dezember wird es deshalb für viele deutlich teurer. Für Handwerker gibt es aber eine gute Nachricht.

    • Fuhrpark
Fachkräfte oder Auszubildende sollten sich schnell und unkompliziert bewerben können, wenn sie Ihre Stellenanzeige entdeckt haben – am besten per Handy mit ein paar Klicks.

In drei Minuten zur Bewerbung

Mehr Online-Bewerbungen: Diese 5 Schritte bringen Sie weiter

Bewerber, die nicht in wenigen Minuten auf Ihrer Website finden, was sie brauchen, sind schnell verloren. So räumen Sie die höchsten Hürden aus dem Weg.

    • Personal, Personalbeschaffung
Halten oder Aufnehmen ohne die gezielte Nutzung eines Handys am Steuer ist nicht verboten.

Telefon am Steuer

Handy während der Fahrt umlagern: Ist das erlaubt?

Das Handy in der Hand halten, während man im Auto per Freisprecheinrichtung telefoniert: Ob das gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, musste ein Gericht klären.

    • Recht