Ab dem 1. Dezember 1999 tritt eine
neue Regelung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in
Kraft. Danach werden die Prüfplaketten für die
Hauptuntersuchung auf dem hinteren Kraftfahrzeugkennzeichen
und die Plakette für die Abgasuntersuchung auf dem vorderen
Kennzeichen schon mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats
ungültig. Überziehen bringt dann keinen Zeit-Vorteil mehr.
Neu ist ab dem 1. Dezember 1999 auch, dass der
Fahrzeughalter den Untersuchungsbericht bis zur nächsten
Hauptuntersuchung aufzubewahren hat. Der Halter hat den
Untersuchungsbericht auf Verlangen der Behörden von
zuständigen Personen beziehungsweise der Zulassungsbehörde auf Wunsch zur
Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht
nicht vorgelegt werden, hat der Halter auf seine Kosten
Zweitschriften von der prüfenden Stelle zu beschaffen. Ist
dies nicht möglich, muss eine neue Hauptuntersuchung
durchgeführt werden. Im Fahrzeug mitgeführt werden müssen die Untersuchungsberichte allerdings nicht.