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Seit diesem September steht fest: Betriebe sind verpflichtet die geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Sind Sie dafür gewappnet?
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Handwerker müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen. Wie genau, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt erläutert. Das müssen Betriebe jetzt beachten.
Ansage vom Bundesarbeitsgericht: Unternehmen müssen Arbeitszeiten erfassen. Sollten Handwerksbetriebe jetzt schnell handeln – und Arbeitszeiten digital erfassen?
Neuer Anlauf: Das Bundesarbeitsministerium will nun doch Betriebe aller Branchen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichten. Mit einer Ausnahme.
Seit September sind Betriebe zu verschiedenen Energiesparmaßnahmen verpflichtet. Jetzt hat der Bund folgende Regeln verlängert.