Umfrage: Erfassen Sie schon alle Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter? 
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Umfrage: Erfassen Sie schon alle Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter? 

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Sind Sie vorbereitet?

Seit diesem September steht fest: Betriebe sind verpflichtet die geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Sind Sie dafür gewappnet?

Sollten Sie die Umfrage nicht sehen können, folgen Sie einfach diesem Umfrage-Link, um teilzunehmen.

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Alle Betriebe müssen vor allem Überstunden ihrer Mitarbeitenden erfassen. Wie sie dokumentieren, entscheiden sie vorerst noch selbst.

BAG-Beschluss

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – nicht zwingend elektronisch

Handwerker müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen. Wie genau, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt erläutert. Das müssen Betriebe jetzt beachten.

    • Recht
Ein aktueller Beschluss verpflichtet Betriebe zur Arbeitszeiterfassung. Doch wie genau das umgesetzt werden soll, bleibt vorerst offen. 

Bundesarbeitsgericht

Urteil verpflichtet Betriebe zur Arbeitszeiterfassung

Ansage vom Bundesarbeitsgericht: Unternehmen müssen Arbeitszeiten erfassen. Sollten Handwerksbetriebe jetzt schnell handeln – und Arbeitszeiten digital erfassen? 

    • Recht
Licht und Schatten bei der Arbeitszeiterfassung: Insgesamt erfasst die Mehrheit der Umfrageteilnehmer die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden. 

Personal

Arbeitszeiterfassung: Viele Betriebe haben Nachholbedarf

Wir wollten von Ihnen wissen: Sind Sie auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vorbereitet? Das Umfrageergebnis zeigt: 4 von 10 Betrieben müssen aufholen.

    • Personal, Arbeitsrecht
Nachts bleibt es weiter dunkel: Nach der Energieeinsparverordnung gelten bis zum 15. April 2023 restriktive Regeln für die Außenbeleuchtung.

Energiekosten

Bis 15. April verlängert: Pflichten zum Energiesparen

Seit September sind Betriebe zu verschiedenen Energiesparmaßnahmen verpflichtet. Jetzt hat der Bund folgende Regeln verlängert.

    • Energiekosten, Politik und Gesellschaft