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Strategie
Aufträge für die öffentliche Hand bedeuten oft mehr Aufwand als Projekte für private Auftraggeber. Nehmen Sie (noch) an öffentlichen Ausschreibungen teil?
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Nach „gravierenden Straftaten“ werden Unternehmen künftig in einem bundesweiten Wettbewerbsregister gelistet. Bei öffentlichen Aufträgen ab einem Volumen von 30.000 Euro müssen die Vergabestellen die schwarze Liste abfragen.