Foto: Vlad Kochelaevskiy – Fotolia.com
Notebook Briefe

Vorsicht, Spam!

Umfragelink in E-Mail-Signatur ist unzulässige Werbung

Kundenzufriedenheitsumfragen in E-Mails sind unzulässige Werbung – auch wenn der Link nur in der Signatur steht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.

Der Fall:

Der Rechtsanwalt war jedoch als Ansprechpartner in der Datenbank der Telekommunikationsfirma hinterlegt. Denn er hatte das Unternehmen zuvor in einem Rechtsfall vertreten.

Der Rechtsanwalt mahnte die Versenderin der E-Mail daraufhin wegen unlauterer Werbung ab. In einer weiteren E-Mail bestätigte das beklagte Unternehmen zwar den Eingang der Abmahnung. Sie forderte den Kläger aber in der gleichen E-Mail erneut zur Teilnahme an einer Zufriedenheitsumfrage auf. Der Link dazu war wie zuvor in der Signatur der E-Mail untergebracht.

Das Urteil: Das Amtsgericht Bonn stufte die Bestätigungsmail der Kommunikationsfirma als unerlaubte E-Mail-Werbung ein. Denn der Begriff Werbung umfasst nach Aussagen der Richter alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind. Direktwerbung sei gegeben, wenn der Werbende einen unmittelbaren Kontakt zu einem bestimmten Adressaten herstellt – sei es durch persönliche Ansprache, Briefsendungen oder durch Einsatz von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax oder E-Mail.

Die Aufforderung zur Teilnahme an Produktumfragen der Beklagten falle demnach unter diese Definition. Zudem sei die E-Mail-Zusendung ohne vorherige Einwilligung erfolgt. Auch der Mandatsbezug sei nicht geeignet, die E-Mail-Werbung zu legitimieren. Aus diesen Gründen sei die Unterlassungsklage begründet und stehe dem Kläger zu, urteilten die Richter.

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 9. Mai 2018, Az.: 111 C 136/17

 

Wie Ihre Werbemails garantiert ankommen

Wer als Versender auf seinen guten Ruf achtet, hat schon viel gewonnen. Hier sind fünf Tipps, damit Ihre E-Mails nicht im Spam-Ordner landen.
Artikel lesen

3 Tipps für einen wirkungsvollen Schluss in geschäftlichen E-Mails

Die zentrale Botschaft in E-Mails wird häufig überlesen. Ein klar formulierter Schluss ist deshalb besonders wichtig. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier.
Artikel lesen
Umfragelink in E-Mail-Signatur ist unzulässige Werbung > Paragraphs > Image Paragraph
Notebook Briefe

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

BGH-Urteil

E-Mails mit Zufriedenheitsumfragen sind unzulässige Werbung

Eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit in einer E-Mail ist unzulässige Werbung – auch wenn die E-Mail eine Rechnung enthält, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

    • IT-Recht

Recht

Ist ein Logo in der E-Mail-Signatur unzulässige Werbung?

Darüber entschied das Amtsgericht Frankfurt/Main und befand: Die reine Verwendung eines Firmenlogos, auch wenn es mit einer Website verlinkt ist, stellt keine Werbung dar.

    • Recht, IT-Recht

Urteil

Werbung mit "gekauften" Bewertungen ist unzulässig

Die Werbung mit Bewertungen ist unzulässig, wenn die Gegenleistung für eine Bewertung eine Gewinnspielteilnahme ist, lautet ein aktuelles Urteil.

    • Online Marketing

Psychologie

Drei Kommunikationstipps für zufriedenere Kunden

Kommunikation ist der Schlüssel zu mehr Kundenzufriedenheit. Dieser Meister erklärt, wie er Kunden glücklich macht.

    • Psychologie, Strategie