Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuern

Umsatzsteuer bei Privatentnahmen?

Eine komplizierte Frage, die sich Betriebsinhabern stellt: Fällt Umsatzsteuer an, wenn man einen Gegenstand ohne Vorsteuerabzug anschafft, ihn dann bearbeitet und dafür Vorsteuer abzieht, den Gegenstand letztlich aber privat entnimmt? Die Antwort kennt das BFM – und handwerk.com.

Im betrieblichen Alltag gibt es Fragen zum Steuerrecht, die lassen sich nicht einfach formulieren. Das gilt zum Beispiel für diese hier: Fällt Umsatzsteuer an, wenn ein Unternehmer einen Gegenstand ohne Vorsteuerabzug anschafft, ihn dann bearbeitet und dafür Vorsteuer abzieht, den Gegenstand letztlich aber privat entnimmt?

Grundsätzlich fällt bei Entnahmen zwar Umsatzsteuer an. Und davon gibt es nur Ausnahme: Die Umsatzsteuer entfällt, wenn bei der Anschaffung keine Vorsteuer geltend gemacht wurde. Doch in diesem speziellen Fall wird es etwas komplizierter, wie ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) zeigt. Denn unter diesen Umständen fällt bei der Entnahme nur dann keine Umsatzsteuer an, wenn die Aufwendungen inklusive Vorsteuer für die Veränderungen nicht mehr als 20 Prozent der Anschaffungskosten oder mehr als 1000 Euro betragen.

Zu kompliziert? Hier ein Beispiel: Wer einen Pkw ohne Vorsteuerabzug anschafft und später für 580 Euro inklusive Umsatzsteuer eine neue Windschutzscheibe einbaut, muss keine Umsatzsteuer zahlen, wenn er den Wagen entnimmt. Wer sich dagegen in den gleichen Wagen eine Klimaanlage für 2320 Euro inklusive Umsatzsteuer einbauen lässt, muss später bei der Entnahme zahlen. Ist die Klimaanlage zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch 1500 Euro wert? Dann werden darauf 16 Prozent Umsatzsteuer fällig, also 240 Euro.

Alles klar? Gut dann kommt jetzt wieder etwas Kompliziertes - das Aktenzeichen: BMF-Schreiben 26.11.2004, Az: IV A 5 S 7109 12/04.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Elektroinstallateurmeister Frank Scholze mit seiner neuen Bürokratie-Mitarbeiterin.

Politik und Gesellschaft

Meister stellt Bürokratie-Mitarbeiterin ein

Bürokratie belastet auch die Kunden. Dieser Betrieb hat jetzt eine Mitarbeiterin eingestellt, um den Kunden bei komplizierten Formularen zu helfen.

    • Politik und Gesellschaft
„Unsere Projekte sind mit der Zeit definitiv aufwändiger und hochwertiger geworden“, Frank Baum, Geschäftsführer der Tischlerei Baum & Söhne Möbelwerkstätten. 

Holzhelden

Kunden gewinnen mit starken Referenzen

Traumhaft schöne Aufträge bearbeitet die Tischlerei Baum & Söhne am liebsten. Für ihre schönsten Referenzen erstellen die Tischler Projekt-Broschüren – das lockt neue Kunden an. 

    • Holzhelden
Schicke Werkstatt, moderne Arbeitsgeräte: So punkten Sie bei der Generation Z.

Mitarbeiterbindung

3 wichtige Tipps: So halten Sie die Generation Z

Flexibel, wechselwillig, schnell gelangweilt: Die Generation Z gilt im Job als besonders anspruchsvoll. Dabei sind ihre Wünsche gar nicht so kompliziert.

    • Personal, Personalbeschaffung
Wettbewerbsverbot im Kaufvertrag vereinbart: Unternehmerin muss 5.000 Euro Strafe zahlen, weil sie nach dem Verkauf direkt einen neuen Betrieb eröffnet hat.

Recht

Teure Angelegenheit: Betrieb verkauft, nebenan neu gegründet

Eine Betriebsinhaberin verkauft ihr Unternehmen an eine Mitarbeiterin und gründet in der Nähe einen neuen Betrieb. Warum muss sie dafür 5.000 Euro Strafe zahlen?

    • Recht, Wettbewerbsrecht