Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der
Länder haben die im Jahr 1999 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von 3,4 Milliarden Mark
geführt. Das teilte das Bundesfinanzministerium mit. Die Ergebnisse aus
der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen
Betriebsprüfungen oder an Prüfungen der Steuerfahndung seien in diesem
Mehrergebnis nicht enthalten. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden
unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne
Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen, erklärte das
Finanzministerium. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 101.127
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren
1.422 Umsatzsteuer-Sonderpüfer im Einsatz.