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Gewerbesteuer

Unbequeme Steuer – unbequeme Fragen

Ein Handwerker zahlt sie, ein Anwalt nicht: die Gewerbesteuer. Für Handwerksmeister Detlef Wartemann ist das „einfach nur ungerecht“. Er hat den Verantwortlichen seiner Gemeinde jetzt unbequeme Fragen gestellt – und interessante Antworten bekommen.

Wartemann hatte den handwerk.com-Artikel "Steuern von armen Hunden" gelesen. Seitdem ärgert er sich über die Gewerbesteuer: "Dass es Unternehmer gibt, die sich davor drücken können, ist nicht in Ordnung."

Hintergrund: Die Gewerbesteuer wird per Definition nur von Gewerbetreibenden verlangt, Freiberufler wie beispielsweise Anwälte oder Werbetexter gehören nicht dazu.

Wartemann ist Steuerzahler in der niedersächsischen Gemeinde Hasbergen. Den Verantwortlichen im Hasbergener Rathaus hat er am 19. November folgende Fragen gestellt:

  • Welche Maßnahmen und Leistungen für Gewerbetreibende bringt die Gemeinde jährlich auf den Weg, wie hoch ist der Anteil der Gewerbesteuer?
  • Ist es richtig, dass nicht alle Unternehmer und Dienstleister die Gewerbesteuer zahlen?

Als am 10. Dezember noch keine Antwort im Briefkasten lag, hat der Schornsteinbauer ein Schreiben nachgelegt: „Da ich verpflichtet bin, meine Gewerbesteuer pünktlich zu zahlen, habe ich diese mit dem Vermerk ‚Vorbehalt der Rückforderung’ an sie überwiesen.“

Nur einen Tag später reagierte die Gemeinde. Die zentralen Antworten einer Sprecherin:

  • „Steuern […] sind nach §3 der Abgabenordnung Geldleistungen, denen keine besondere Leistung entgegensteht. Steuern werden erhoben, um den allgemeinen Finanzbedarf des Gemeinwesens zu decken.“
  • „Das Bundesverfassungsgericht hat die Auffassung, dass die freien Berufe in einer Gemeinde typischerweise weniger Kosten als die Gewerbetreibenden verursachen und begründet somit die Differenzierung (Urteil vom 15.01.2008)."

Spontane Gegenfrage von Wartemann: „Wieso verursacht ein Schneidermeister höhere Kosten als ein Anwalt?“ Bei Großbetrieben mit LKW-Verkehr könne er das nachvollziehen, aber bei vielen kleinen Handwerksunternehmern nicht. Und auch sein eigener Betrieb im Hasbergener Gewerbegebiet sei nicht sonderlich pflegeintensiv: „Unser Lager ist 300 Quadratmeter groß, wir haben ein kleines Büro, produzieren nicht vor Ort, unsere Leute sind auf Montage – da hat jeder Rechtsanwalt mehr Publikumsverkehr.“

Es sei seltsam, dass die Gemeinde einerseits keine speziellen Ausgaben für Gewerbetreibende definieren kann, andererseits aber davon ausgehe, dass Freiberufler weniger Kosten verursachen. "Das ist doch ein Widerspruch", sagt Wartemann. Der Handwerksmeister hatte erwartet, dass die Gemeinde die Gewerbesteuer konkret einsetzt, um die Gewerbegebiete auszuweiten, um sie attraktiv zu machen oder für sie zu werben: "Aber so bleibt die Ungerechtigkeit ganz einfach im Raum stehen."

Wartemanns Versprechen: "Das werde ich nicht auf sich beruhen lassen." Fortsetzung folgt.

(sfk)

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