Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Umsatzsteuer

Uneinbringlichkeit einer Forderung

Nicht beglichene Rechnungen dürfen nicht komplett abgeschrieben werden ...

Liegen Sie mit einem Geschäftspartner im Clinch und möchte dieser eine an ihn gestellte Rechnung nicht begleichen, dürfen Sie diese noch nicht komplett abschreiben. In der Bilanz können Sie zwar eine Pauschalwertberichtigung vornehmen, das heißt die Forderung auf den zu erwartenden Betrag mindern lassen. Umsatzsteuerlich, so entschieden die Richter des Finanzgerichts Brandenburg, dürfe diese Forderung noch nicht nach § 17 Umsatzsteuergesetz (UStG) berichtigt werden (Finanzgericht Brandenburg, Urteil vom 31.5.1999, Az: 1 K 2005/98 U, EFG 1999 S. 1009).

Nur wenn feststeht, dass die Rechnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausfällt, darf die bereits ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückverlangen (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit, Konkursantrag des Schuldners).

Unser Tip: Liegen Sie im Streit mit einem Ihrer Kunden, buchen Sie einen Teil der Rechnung aus (Gewinnminderung) und warten Sie mit der Berichtigung der Umsatzsteuer, bis wirklich feststeht, welcher Betrag nicht mehr beglichen wird. Bei Betriebsprügungen werden zu Unrecht berichtigte Umsatzsteuer nachgefordert. Das gleicht sich zwar im Laufe der Jahre wieder aus - es fallen jedoch Zinsen auf die Steuernachforderung an.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Forderungsmanagement

Alte Forderungen: 50/50-Deal für aussichtslose Fälle

Wieviel sind 50 Prozent von Nichts? Die überraschende Antwort: Womöglich eine ganze Menge. Vielleicht sollten Sie sich alte Forderungen ansehen, die Sie längst abgeschrieben haben.

    • Forderungsmanagement
drohung.jpeg

Eigentumsvorbehalt

Ich baue das wieder aus, wenn du nicht zahlst!

Das Werk beim Kunden wieder abbauen, weil der die Rechnung nicht zahlt? Klingt nach einer guten Idee! Aber dürfen Handwerker das auch?

    • Recht, Baurecht
Den Betrieb zwei Wochen schließen? Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Arbeitsrecht

Urlaub 2022: Wann dürfen Sie Betriebsferien anordnen?

Den Betrieb komplett zu schließen und die Belegschaft in die Betriebsferien zu schicken, ist nicht leicht. Ein Anwalt erklärt, wann Sie es doch dürfen.

    • Recht, Arbeitsrecht, Personal
 Immer weniger Unternehmen schaffen es laut Creditreform ihre Rechnungen fristgerecht zu bezahlen.

2 Millionen überfällige Rechnungen

Zahlungsmoral sinkt: Baubranche besonders betroffen

Immer weniger Unternehmen können ihre Rechnungen fristgerecht begleichen – die hohen Energiekosten fordern den Betrieben viel ab. Wie ist die Lage bei Ihnen?

    • Energiekosten