Für viele Unternehmen bedeuten die Pläne der Bundesregierung einen Aufschub bei der Umsatzsteuer: Wer nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz im Jahr macht, braucht ab Juli die Umsatzsteuer erst dann abzuführen, wenn der Kunde auch bezahlt hat. Bisher lag die Grenze bei 250.000 Jahresumsatz. Rund zwei Drittel aller Handwerker dürften unter diese neue Regelung fallen.
Doch Malermeister Martin Bauermeister aus Bahrdorf hätte sich einen konsequenteren Schritt gewünscht - nicht nur, weil er selbst über der Umsatzgrenze liegt. Er sieht ein grundsätzliches Problem im Steuersystem: "Dass manche Unternehmen unter die Soll-Besteuerung fallen und andere nicht, hat mit Steuergerechtigkeit nichts mehr zu tun." Warum seien zum Beispiel Freiberufler komplett von der Soll-Besteuerung ausgenommen, fragt Bauermeister. Er wünscht sich vom Gesetzgeber eine andere Lösung. "Keine Obergrenze ist wirklich gerecht. Gerecht wäre die einheitliche Ist-Besteuerung für jeden Betrieb."
Frank Ahlborn von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade verteidigt das Ergebnis als einen ersten Kompromiss. Die Kammer hatte sich gemeinsam mit anderen Handwerksorganisationen für eine Anhebung der Umsatzgrenze stark gemacht. "Uns ging es mit der Anhebung der Umsatzgrenze erst einmal um eine pragmatische Lösung, die politisch schnell umsetzbar war." Die Handwerkskammer werde sich jedoch weiter dafür einsetzen, dass jeder Betrieb ohne irgendwelche Einschränkungen die Ist-Besteuerung wählen kann, "wie es bei Freiberuflern heute schon der Fall ist". Es sei nicht akzeptabel, dass Unternehmer zum kostenlosen Kreditgeber des Staates werden, während sie selbst immer wieder mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben.
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(jw)
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