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Versicherungen

Uni-Sex macht Männern Beine

Altersvorsorge ohne Risiko und mit ordentlichen Zinsen? Es gibt sie – auch für Handwerksmeister: die Riester-Rente lohnt sich.

Altersvorsorge ohne Risiko und mit ordentlichen Zinsen? Es gibt sie auch für Handwerksmeister: die Riester-Rente lohnt sich.

von Jörg Wiebking

Der Ruf der Riester-Rente zur privaten Altersvorsorge war lange Zeit nicht unbedingt der beste: Starre Vorgaben und Vorurteile schreckten viele Handwerker ab. Und damit waren sie nicht alleine: Bisher haben erst sechs Millionen Menschen einen Riester-Vertrag abgeschlossen, Anspruch darauf hätten rund 30 Millionen, berichtet Bernd Katzenstein vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) in Köln. Das könne sich in diesem Jahr wandeln. Gesetzliche Änderungen und gute Argumente könnten die Nachfrage ankurbeln.

Was spricht für Riester?

Gute Argumente für eine Riester Rente gibt es genug:

Förderung: Die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug sei Cash per Steuer, sagt Katzenstein.

Sicherheit: Die Riester-Rente ist staatlich reguliert, das komme dem Sicherheitsbedürfnis vieler Menschen entgegen, sagt Katzenstein. So garantiert Riester eine lebenslange Rente. Selbst wenn sich die Riester-Verwalter verspekulieren gibt es eine Rente mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge.

Rendite: Im Normalfall winkt jedoch eine satte Rendite: Förderung zahlt sich aus, meint die Redaktion der Zeitschrift Finanztest: Sie schätzt die Rendite aus Riesterverträgen alleine durch die Förderung auf mindestens drei bis fünf Prozent (Heft 3/2005). In jedem Fall gibt es bei Versicherungen mindestens den Garantiezins von derzeit 2,75 Prozent

Uni-Sex-Regelung: Männer, die noch in 2005 abschließen, sind im Vorteil, sagt Hans-Joachim Wergin von den Signal Iduna Versicherungen. Denn ab 2006 gebe es eine neue Regelung, die sich hinter dem Stichwort Uni-Sex-Tarife verbirgt: Danach müssen Versicherungen ihre Neuverträge so anpassen, dass Männer und Frauen gleich behandelt werden - zum Nachteil der Männer, die bislang günstigere Policen abschließen konnten.

Haben Sie Anspruch auf Riester?

Drei Möglichkeiten haben Sie, die staatliche

Förderung zu kassieren:

Pflichtversicherte Unternehmer: Sie sind als Handwerker 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert? In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf die komplette Förderung in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Nach Ablauf der 18 Jahre können Sie die Police ohne Förderung fortführen oder ruhen lassen. Die bereits erworbene Förderung behalten Sie in jedem Fall.

Mitarbeitende Angehörige: Ihre Ehefrau oder andere Angehörige arbeiten im Betrieb mit und sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert? Dann haben auch sie Anspruch auf die Förderung der Riester-Rente.

Ehegatten: Sie sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, jedoch Ihr Ehegatte? Wenn Ihr Gatte einen Riester-Vertrag abschließt, haben Sie ebenfalls einen Riester-Anspruch und können die Zulagen kassieren. Einziger Nachteil: Anspruch auf den ebenfalls sehr lukrativen steuerlichen Sonderausgabenabzug hat nur Ihr Ehegatte.

Fakten zur Riester-Rente

Flexibilität:

Grundsätzlich gibt es die staatliche Förderung zur Riester-Rente nur dann, wenn Sie bestimmte Kriterien einhalten: Ausgezahlt wird das Geld als monatliche Rente. Die Zahlungen fließen frühestens ab 60 oder mit Beginn Ihres Rentenalters. Jedoch können Sie unter bestimmten Umständen schneller an Ihr Geld: Eine einmalige Kapitalauszahlung von 30 Prozent Ihres Guthabens zum Rentenbeginn ist möglich. Sie verlieren dabei nicht Ihre Förderung. Sie können den Vertrag auch jederzeit kündigen. Das hat zwar den Nachteil, dass Sie die komplette Förderung und auch die Bearbeitungskosten verlieren. Doch im Notfall könnten Sie zumindest auf Ihr angespartes Guthaben zurückgreifen.

Zulagen und Beiträge:

Zulagen zur Riester-Rente setzen sich aus Grund- und Kinderzulagen zusammen. So gibt es 2005 eine jährliche Grundzulage von 76 Euro und für jedes Kind 92 Euro. Die Zulagen steigen bis 2008 auf 154 und 185 Euro. In voller Höhe gibt es die Zulagen jedoch nur, wenn Sie den Mindest-Eigenbeitrag zahlen: in 2005 sind das zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, maximal jedoch 1050 Euro abzüglich Zulagen. Bis 2008 steigen die Beiträge auf vier Prozent (maximal 2100 Euro).

Steuervorteile:

Die Beiträge zur Riester-Rente können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das Finanzamt prüft dabei automatisch zu Ihren Gunsten, ob die Steuerersparnis höher als die Zulage ausfällt. Übersteigt sie die Zulage, wird die Differenz erstattet. Fällt sie geringer aus, dann bleibt Ihre Zulage davon unberührt. Besteuert wird die Riester-Rente selbst erst nachgelagert, wenn sie ausgezahlt wird.

Hinterbliebenenschutz:

Auch bei der Riester-Rente sind je nach Vereinbarung Leistungen im Todesfall möglich. Das Riester-Produkt der Signal Iduna sieht dabei folgende Regelungen vor: Bei Tod vor oder nach Rentenbeginn kann der Vertrag auf den Ehepartner übertragen werden. Die staatliche Förderung bleibt dabei voll erhalten. Sofern kein Ehepartner da ist, wird bei Tod vor Rentenbeginn das Guthaben auch an Dritte ausgezahlt, allerdings muss dann die Förderung zurückgezahlt werden. Für die Zeit des Rentenbezugs kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Die Rente wird dann auf jeden Fall bis zum Ende der Rentengarantiezeit auch an Dritte gezahlt. In diesem Fall ist jedoch die Förderung anteilig zurückzuzahlen.

Weitere Informationen: www.handwerk.com/riesterrente

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