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Foto: handwerk.com

Geistiges Eigentum schützen

Urheberrecht: Darauf müssen Sie im Internet achten!

Sie haben Ihre Texte und Bilder auf Internetseiten anderer Betriebe gefunden? Das verstößt gegen das Urheberrecht. Niemand darf sich frei bedienen. Wie Sie sich dagegen schützen und die Rechte anderer nicht verletzen, lesen Sie hier.

Kein Handwerker will Texte und Bilder aus seinem Betrieb auf einer anderen Website wiederfinden. Und: Auch eine Abmahnung wegen der Nutzung fremder Inhalte kann für Sie teuer werden.

Doch wann sind Inhalte im Internet urheberrechtlich geschützt? „Wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Diese so genannte Schöpfungshöhe ist bei Fotos, Texten, Logos, Zeichnungen oder Grafiken meist schnell erreicht“, sagt Yvonne A. E. Schulten, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht aus München.

Was urheberrechtlich geschützt ist, regelt der §2 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes. Reine Ideen sind beispielsweise nicht geschützt.

Fremde Inhalte: Gehen Sie nicht von freier Nutzung aus!
Fragen Sie beim Verfasser von Texten oder dem Eigentümer von Fotos nach, ob Sie es verwenden dürfen. Und unter welcher Bedingung: Manchen Urhebern genügt es beispielsweise, sie als Quelle zu nennen. Und vielleicht auch auf sie zu verlinken – das ist gleichzeitig ein guter Werbeeffekt für das Unternehmen. Doch machen Sie das nie ohne vorherige Absprache und eine kurze Bestätigung per E-Mail. Einfach verwenden sollten Sie keinerlei Inhalte – das kann teuer werden!

Nächste Seite: So schützen Sie die Inhalte auf Ihrer Website.

Eigene Inhalte schützen – aber wie?


Ihre eigenen Inhalte können auch unter urheberrechtlichen Schutz fallen. Zum Beispiel dann, wenn „ein Schreiner ein Foto eines von ihm entworfenen und gezimmerten Stuhles macht und es auf seine Website stellt“, sagt Rechtsanwältin Schulten. Dieses Foto darf ohne seine Zustimmung von Dritten nicht verwendet werden.

Ein Verweis auf der Website schreckt ab
Wie können Sie Ihre Website gegen Content-Klau schützen? „Ein Hinweis auf der Seite, dass die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, schreckt ab“, sagt die Expertin. Auch ein Copyright-Zeichen unter Bildern und Texten sei eine gute Methode. Dennoch: Ein wirklicher Schutz ist beides nicht.

Ein Kopierschutz ist eine technische Alternative. Schulten empfiehlt zudem, aktiv nach Rechtsverletzungen im Internet zu suchen: Entweder mithilfe von Spezialsoftware, spezialisierten Agenturen oder mithilfe von Suchmaschinen.

Wenn jemand Ihre Inhalte klaut: Was Sie dagegen tun können, lesen Sie auf Seite 3.

So können Sie sich gegen Inhalte-Klau wehren


  • Sie verfassen selbst ein Abmahnschreiben und fordern den Gegner darin zur Unterlassung auf
  • Sie lassen den Gegner durch einen Rechtsanwalt abmahnen (bei berechtigter Abmahnung trägt der Gegner die Kosten dafür)
  • Gibt der Gegner keine Unterlassungserklärung ab, können Sie durch einen Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Hauptsacheklage auf den Weg bringen
  • Wann sind Fotos und Texte urheberrechtlich geschützt?

    Fotos
    Fotos sind eher vom Urheberrecht geschützt als Texte. Sie gelten als so genannte Lichtbildwerke und fallen damit unter das Urheberrecht. Egal, ob das Foto ganz simpel ist oder wirklich aufwendig gemacht.

    Texte
    Ein einfacher Text ist jedoch nicht in jedem Fall urheberrechtlich geschützt.
    Beispiel: Eine einfache Beschreibung der Räumlichkeiten Ihres Betriebs hat keine „ausreichende Schöpfungshöhe“, sagt Schulten. Ist ein Text aber aufwendiger gestaltet und weist individuelle Gestaltungsmerkmale auf, unterliegt er dem Urheberrecht. Das Problem an der Sache: Die Grenzen sind sehr unscharf!

    Damit das klar wird: „In unserem Ausstellungsraum zeigen wir Ihnen auf 100 Quadratmetern die neuesten Beleuchtungstrends“ wird nicht unter das Urheberrecht fallen.

    Aber bei dieser Formulierung könnte es anders aussehen: „Informieren Sie sich über die neuesten Beleuchtungstrends. In unserem 100 Quadratmeter großen Ausstellungsraum präsentieren wie Ihnen individuelle Lösungen für anspruchsvolle Kunden.

    Und: Je mehr Text „am Stück“ ein anderer von Ihrer Seite nimmt, desto wahrscheinlicher ist eine Urheberrechtsverletzung.

    Nächste Seite: Wann Sie Texte und Bilder im Internet frei verwenden dürfen.

    Die Alternative zu hohen Kosten


    Die Alternative: Fotodienstleister
    Im Internet gibt es Fotoanbieter, die Fotos kostenfrei zur Verfügung stellen. Die können Sie herunterladen und für Ihre Website nutzen. Oft ist die Nutzung mit einer Registrierung bei dem Anbieter verbunden. Oder der Dienstleister macht zur Bedingung, dass Sie bei Verwendung der Fotos die Quelle angeben. Einige Firmen bieten auch nach Themen sortierte Fotos zu einem geringen Entgelt an.

    Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte: Für Bilderdienstleister arbeiten viele verschiedene Fotografen. Bei manchen Dienstleistern wie zum Beispiel pixelio legt jeder Fotograf selbst fest, wie welches Foto verwendet werden darf: entgeltlich oder unentgeltlich, entgeltlich nur bei kommerzieller Nutzung wie z.B. auf einer Website, bearbeitet oder unbearbeitet. Sie sehen: Dienstleister bieten eine Menge Auswahl, doch es gibt auch viel zu beachten.

    Genehmigung am besten schriftlich!
    Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Inhalte Dritter verwenden dürfen, sollten Sie sich eine Genehmigung holen. Die bekommen Sie vom Urheber – also Autor des Textes oder Fotograf – am besten schriftlich. Damit sichern Sie sich ab, dass Sie die Inhalte auf Ihrer Website verwenden dürfen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.


    (ja)


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