Dem kaufmännischen Angestellten eines Metallbauunternehmens wurde nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt. Grund: Er hatte unerlaubt
Urlaub genommen. Das Arbeitsgericht Frankfurt a. M. (Az. 6 Sa 380/04)
wies die Klage des Angestellten gegen die Kündigung zurück.
Der Mann hatte kurz vor Weihnachten Urlaub beantragt. Dieser wurde aber
wegen einer bevorstehenden Inventur nicht genehmigt. Dennoch erschien er
an den beantragten Tagen nicht im Betrieb.
Die Richter erklärten die Kündigung für rechtsmäßig, obwohl sich der
Kläger auf seine lange Betriebszugehörigkeit berief. Der betriebliche
Engpass stehe über den persönlichen Interessen.