Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil

Urlaub verfällt bei Wechsel in Teilzeit nicht

Urlaubsansprüche dürfen bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeitarbeit nicht mehr verfallen. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt auch für deutsche Arbeitnehmer.

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es eigentlich um die Frage, wie Resturlaubsansprüche von Mitarbeiter zu behandeln sind, die im Anschluss an die Elternzeit von Vollzeit in Teilzeit wechseln.

Das Urteil fiel jedoch so eindeutig aus, dass es praktisch für jeden Fall von Wechsel in die Teilzeit anzuwenden sein dürfte. Die Richter entschieden, dass noch offene Urlaubsansprüche nicht deswegen verfallen dürfen, weil ein Arbeitnehmer im Anschluss in die Elternzeit in Teilzeitarbeit wechselt. Anspruch aus Resturlaub aus Vollbeschäftigung müsse auch auf das neue Teilzeitverhältnis herunter gerechnet werden.

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte bislang stets so entschieden, dass sich der Resturlaub beim Wechsel in Teilzeit sofort reduziert. Das dürfte sich nach dem EuGH-Urteil ändern.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

Urlaubsanspruch

4-Tage-Woche: Verändert sich die Zahl der Urlaubstage?

Wer seinen Mitarbeitenden eine 4-Tage-Woche anbietet, muss auch dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch vertraglich angepasst wird. Im Zweifel zahlen Betriebe drauf.

    • Personal
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für alle, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten.

Arbeitsrecht

Teilzeitwunsch ablehnen? Das geht nur mit sauberer Begründung

Das Teilzeitgesetz erlaubt Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dieses Urteil zeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Teilzeitwünsche ablehnen können.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
„Für den Fall, dass ich nicht aus dem Urlaub zurückkomme“: Was gilt rechtlich, wenn im Testament diese Formulierung steht? Ein Gericht hat das jetzt geklärt.

Recht

Testament für den Urlaub: Gilt es auch bei späterem Tod?

Nur für den Fall, dass im Urlaub etwas passiert, verfasst eine Mutter ihr Testament. Doch sie stirbt erst anderthalb Jahre später. Der Streit ums Erbe landet vor Gericht.

    • Recht
Vier Wochen Erholungsurlaub stehen auch Minijobbern mindestens zu.

Personal

So berechnen Sie den Urlaub für Ihre Minijobber

Auch Minijobbern stehen bezahlte Urlaubstage zu. Doch wie viele es pro Monat sind, hängt vom individuellen Vertrag und den Urlaubsregeln im Betrieb ab.

    • Personal