Urteil
Urlaub verfällt bei Wechsel in Teilzeit nicht
Urlaubsansprüche dürfen bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeitarbeit nicht mehr verfallen. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt auch für deutsche Arbeitnehmer.
Urteil
Urlaubsansprüche dürfen bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeitarbeit nicht mehr verfallen. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt auch für deutsche Arbeitnehmer.
Ein neues Urlaubsrecht könnte die Lage kranker Mitarbeiter verbessern. Urlaubsansprüche würden dann nicht mehr so schnell verfallen.
Arbeitnehmer haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition verabschiedet.
Neues Urteil entlastet Betriebe
Bei Dauerkrankheit bleibt der Urlaubsanspruch nicht zwangsläufig über Jahre erhalten. 15 Monate sind genug - vorausgesetzt, der Tarifvertrag regelt es entsprechend.
Urlaubsansprüche verfallen irgendwann. Doch müssen Betriebe Langzeiterkrankte auf den drohenden Verfall hinweisen? So lautet ein aktuelles Urteil.