Foto: Jenny Sturm - stock.adobe.com
im sommer kann man Auszeit barfuß genießen

Inhaltsverzeichnis

Auszeit für die Kollegen

Urlaubsvertretung: So machen Sie Kunden glücklich

Jeden Sommer macht Rolf Risch mindestens zwei Wochen Betriebsurlaub. Seine Kunden versorgt dann sein Kollege. Ein Gewinn für beide Betriebe – und die Kunden.

Auf einen Blick:

  • Handwerksmeister Rolf Risch braucht einmal im Jahr eine Auszeit, ohne ständig erreichbar zu sein. Deshalb schließt er den Betrieb im Sommer für zwei Wochen zu.
  • Seine Kunden erreichen in dieser Zeit einen Kollegenbetrieb. Angst, dass ihm die Kunden davonlaufen, hat der Glasermeister nicht. Denn die Betriebe haben die Vertretung geregelt, die Abrechnung der Aufträge auch.
  • Das Ziel der Handwerker: Zufriedene Kunden und gemeinsamer Erfolg.

Seit Jahren nimmt Rolf Risch im Juni mindestens zwei Wochen Sommerurlaub und schließt den Betrieb in dieser Zeit ab. „Wir müssen auch mal raus aus dem Betriebsalltag und neue Kraft tanken“, betont der Glasermeister aus Hagen. Sein Team bekomme am Anfang eines Jahres Bescheid und könne sich auf die Betriebsferien einstellen.

Lange Wartezeiten: Kunden beschimpfen Handwerker

Wartezeiten von drei Monaten sind in ihrem Betrieb normal. Doch manche Kunden haben dafür kein Verständnis, berichtet Ilka Hankewicz. Die wütenden Anrufe machen die Unternehmerin betroffen.
Artikel lesen

Kollegen helfen Kollegen

Schon seit mehr als zehn Jahren hat Rolf Risch für den Sommerurlaub eine Vertretung: den Betrieb eines Kollegen. So steht es beispielsweise in der Abwensenheitsnotiz, wenn der Betrieb in der Zeit eine E-Mail bekommt. „Sechs Glaserbetriebe gibt es in unserer Stadt, drei davon machen im Sommer Betriebsferien“, sagt der Unternehmer. Aber Risch wird nicht nur vertreten, er selbst ist bei den anderen Betrieben die Vertretung, wenn sie Sommerurlaub machen. „Wir helfen uns gegenseitig, das ist selbstverständlich.“

Das Ziel: Kunden sollen einen verlässlichen Ansprechpartner haben. Alle sich vertretenden Glasereien seien Fachbetriebe und lieferten gute Arbeit ab. Sie kennen sich seit Jahren, deshalb vertrauten sich alle untereinander. „Der Servicegedanke und das Miteinander stehen für uns ganz klar im Mittelpunkt“, betont Rolf Risch.

Die Kundenzufriedenheit sei eine Sache, der Ruf des Handwerks für die Betriebe die andere. „Wir stehen für Verlässlichkeit und Kundenorientierung. Das sollte bei allen Handwerksbetrieben so sein“, sagt er. Das sei auch der Hauptgrund, weshalb sich die Hagener Unternehmer Gedanken gemacht haben, wie sie die Urlaubszeit so abdecken, dass keine Kundenanfrage ins Leere läuft.

„Jeder Betrieb verdient mit“

Hat der Glasermeister keine Angst, dass ihm Kunden weglaufen? Klare Antwort von Rolf Risch: Nein. „Erfolg haben wir gemeinsam oder gar nicht.“ Alle hätten das gleiche Ziel, niemand sei auf den anderen neidisch. Stammkunden wüssten, dass ein Kollege die anfallenden Arbeiten übernimmt. „Wir gehen sogar soweit, dass jeder seine Rechnung selbst macht, auch wenn der Kollege die Arbeiten während der Abwesenheit erledigt hat.“ Spontane Aufträge oder Reparaturen rechnet jeder ganz normal bei sich ab.

Die Rückmeldungen der Kunden seien durchweg positiv. „Es freut uns, wenn die Kunden merken, dass wir für sie da sind“, sagt Risch. Das sei auch ein Grund dafür, dass die Betriebe teilweise Aufträge voneinander übernehmen oder Kollegen einspringen, wenn krankheitsbedingt Personal ausfällt.

Nur zwischen Weihnachten und Neujahr richtet Rolf Risch eine Rufumleitung auf sein Mobiltelefon ein. „Da haben die Kollegen auch geschlossen und jeder nimmt die Anrufe seiner Kunden selbst entgegen“, berichtet der Handwerksmeister.

Tipp: Sie wollen an der Strategie Ihres Betriebes feilen und suchen dafür neue Impulse? Mit dem handwerk.com-Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Infos zu diesem Thema. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant:

Whatsapp-Nutzung hat Grenzen: Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber

Whatsapp spart Handwerksbetrieben viel Zeit. Doch gilt das auch für Urlaubsanträge oder Krankmeldungen? Diese Beispiele zeigen, was Arbeitgeber beachten müssen.
Artikel lesen

Nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch

Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Arbeitnehmer: Künftig müssen Chefs dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter ihren Jahresurlaub nehmen können.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Glückliche Mitarbeiter kommen gerne zur Arbeit, fühlen sich ihrem Arbeitgeber stärker verbunden, sind kreativer und verbessern das Betriebsklima.

Personal

Warum das Handwerk glücklich macht und wie Betriebe das nutzen

Laut einer Umfrage, sind die meisten Handwerker glückliche Menschen. Eine Glücksforscherin nennt 3 Gründe, warum das Handwerk glücklich macht und wie Betriebe von diesem Glück profitieren.

    • Personal, Politik und Gesellschaft, Work-Life-Balance
Mit einer Tischlerei und einem Möbelhaus fand dieser Betrieb zu seiner Berufung: Ferienhäuser ausstatten. 

Holzhelden

Diese Handwerker machen Urlaube schön

Wer richtet eigentlich Ferienhäuser ein? Das fragte sich einst ein Bauträger und ging auf zwei Tischler zu. Die fanden darin eine neue Berufung.

    • Holzhelden, Strategie
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

Urlaubsanspruch

4-Tage-Woche: Verändert sich die Zahl der Urlaubstage?

Wer seinen Mitarbeitenden eine 4-Tage-Woche anbietet, muss auch dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch vertraglich angepasst wird. Im Zweifel zahlen Betriebe drauf.

    • Personal
Mitarbeiterin mit sexueller Äußerung herabgewürdigt: Laut einem aktuellen Urteil kann  außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

Personal

„Durch den Schlitz ziehen“: Kündigung für üble Äußerung?

Ein Betrieb kündigt einem Mitarbeiter nach einer Firmenfeier fristlos – wegen einer sexistischen Äußerung gegenüber einer Kollegin. Zurecht?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht