Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Urteil: GEZ-Gebühr auf PC rechtswidrig

Die Rundfunkgebühr auf beruflich genutzte Computer verstößt nach Auffassung von Verwaltungsrichtern gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Das Urteil könnte das Aus für die GEZ-Abgabe bedeuten.

Die Rundfunkgebühr auf beruflich genutzte PC verstößt nach Auffassung von Verwaltungsrichtern gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Das Urteil könnte das Aus für die GEZ-Abgabe bedeuten.

Die Gebühreneinzugszentrale hat eine womöglich folgenschwere Niederlage kassiert. Ein Anwalt, der die Abgabe auf beruflich genutzte Computer für verfassungswidrig hält, hat vom Verwaltungsgericht Koblenz Recht bekommen. Der Kläger, so das Gericht, sei "kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Gerät im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte".

Der Anwalt nutzt in seiner Kanzlei einen PC für Schreibarbeiten und Online-Recherchen. PC und DSL-Anschluss eignen sich für den Empfang von Hörfunk und TV. Doch dafür gebraucht er das Gerät nicht. Und genau an dem Punkt setzen die Richter an: Anders als herkömmliche Rundfunkgeräte könne ein internetfähiger PC "in vielfacherweise anderweitig genutzt werden", stellen sie fest. In Geschäfts- oder Kanzleiräumen würden PC "typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet".

Die Richter sehen das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Die GEZ-Gebühr auf Computer stelle eine "staatliche Zugangshürde" zu allgemein zugänglichen Informationsquellen dar, betonen sie. Jeder habe das Recht, sich aus diesen Quellen ungehindert zu unterrichten, heißt es.

Ob die GEZ die monatlichen 5,52 Euro, die sie von dem Anwalt seit langem fordert, nicht doch noch sieht, bleibt abzuwarten. Gegen das Urteil kann sie Berufung einlegen. Zuerst beim Oberverwaltungsgericht, danach gegebenenfalls beim Bundesverwaltungsgericht. Sollte sie in beiden Instanzen scheitern, könnte es mit der GEZ-Gebühr auf PC vorbei sein.

Das aktuelle Urteil habe "grundsätzliche Bedeutung", sagte ein Koblenzer Verwaltungsrichter der Süddeutschen Zeitung. Der Justiziar des betroffen Senders ist anderer Auffassung. "Das ist ein Schnellschuss". Das Urteil sei "juristisch widersprüchlich und nicht haltbar", betonte er gegenüber der Zeitung.

(Aktenzeichen: 1 K 496/08. KO)

Link: Verwaltungsgericht Koblenz

(mfi)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Stolperfalle Werbetext: Nicht jede Formulierung ist erlaubt.

Recht

4 rechtliche Fallstricke in Ihren Werbetexten

Wer gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt, riskiert eine Abmahnung. Das gilt auch für Texte auf Ihrer Website oder in Flyern. Diese Formulierungen sind besonders heikel.

    • Recht, Wettbewerbsrecht, Marketing und Werbung, Online Marketing
Nur arbeiten, wenn die Kita offen ist? Das muss der Arbeitgeber nicht erlauben.

Arbeitsrecht

Urteil: Keine besseren Schichten für Alleinerziehende

Weil sie nur während der Öffnungszeiten der Kita arbeiten wollte, zog eine alleinerziehende Mutter vor Gericht. Die Richter sahen den Fall differenziert.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Jede Jugend hat ihre eigene Sprache: Aktuell werden Wörter wie zum Beispiel „lost“, „flexen“ oder „no front“ häufig genutzt.

Panorama

Trendwörter erklärt: Das wollen Ihnen Jugendliche sagen

Sie verstehen nur Bahnhof, wenn die Jüngeren im Team „shesh“, „cringe“ oder „smash“ sagen? Hier kommt Abhilfe: 8 häufig genutzte Jugendwörter einfach erklärt!

    • Panorama
Schlafen statt arbeiten? Das kann Arbeitszeitbetrug sein.

Arbeitsrecht

Faulpelze oder Betrüger? Gericht urteilt über Kündigung

Minderleister sind nicht leicht zu kündigen. Doch wenn die Grenze zum Arbeitszeitbetrug überschritten ist, liegt der Fall eindeutig.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht