Wer an Darlehen für Angehörige nichts verdient und auf Sicherheiten verzichtet, muss keine Abgeltungssteuer auf die Zinsen zahlen.
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Wer an Darlehen für Angehörige nichts verdient und auf Sicherheiten verzichtet, muss keine Abgeltungssteuer auf die Zinsen zahlen.

Steuern

Urteil: Keine Steuern auf Kreditzinsen von Angehörigen

Verwandten-Darlehen sind manchmal die einzige Chance für kleine Betriebe. Ob die Zinseinnahmen steuerpflichtig sind, hängt von den Konditionen ab.

Der Fall: Ein Vater gewährt seinem Sohn einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro zu einem Zins von 2,5 Prozent pro Jahr. Der Sohn benötigt das Geld für seinen Betrieb, eine GmbH mit Liquiditätsschwierigkeiten. Der Vater nimmt selbst ein Darlehen in gleicher Höhe zu 2,5 Prozent Zinsen auf. Die Zahlung der Zins- und Tilgungsraten erfolgte unmittelbar von der GmbH des Sohns an die Bank. Ansonsten sieht der Darlehensvertrag nur vor, dass der Sohn Sicherheiten auf Verlangen stellen muss.

Finanziell ist das Darlehen für den Vater riskant und bestenfalls ein Nullsummenspiel – doch das Finanzamt verlangt von ihm die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf die vereinbarten Zinseinnahmen.

Das Urteil: Das Finanzgericht Münster hat in diesem Fall gegen das Finanzamt entschieden. Der Darlehensvertrag sei privat motiviert und verfolge keine Gewinnerzielungsabsicht. Zudem halte er steuerlich einem Fremdvergleich nicht stand: Der Vater habe dem Sohn das Darlehen ohne Sicherheiten gegeben. Zudem sei der Sohn selbst nicht kreditwürdig und nicht in der Lage, Sicherheiten zu stellen. Außerdem hätte ein fremder Dritter einen Aufschlag auf den Refinanzierungszins verlangt. Und letztlich habe der Vater mit diesem Kredit keinen Gewinn erzielen wollen. Diese Absicht sei zwar bei Kapitalerträgen grundsätzlich zu vermuten. Doch diese Vermutung könne widerlegt werden, wenn ein positives Ergebnis von vornherein wirtschaftlich ausgeschlossen erscheine – wie in diesem Fall. (Urteil vom 24.08.2022, Az. 7 K 1646/20)

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