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Verbraucherrechte immer noch mangelhaft

Verbraucherrechte immer noch mangelhaft

Im elektronischen Handel fehle es nach wie vor an verlässlichen Standards für Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit. Das bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und fordert EU-weite einheitliche Mindeststandards.

Als unzureichend hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Rechte der Käufer beim E-Commerce kritisiert. Im elektronischen Handel seien die Verbraucher gegenwärtig mit einer unübersichtlichen Vielzahl von Prüfzeichen und Siegeln konfrontiert. Noch fehle es an verlässlichen Standards für die Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit des elektronischen Handels. Einheitliche Verhaltensregeln für die Anbieter seien nicht in Sicht.

Unklarheit gibt es auch bei Rechtstreitigkeiten zwischen Anbietern und Konsumenten: bisher gibt es noch keine verbraucherfreundlichen Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert daher die EU-Kommission auf, sich für EU-weit einheitliche Mindeststandards und ein klares Kennzeichnungssystem für die Zuverlässigkeit und

Sicherheit des elektronischen Handels einzusetzen. Auch bei der außergerichtlichen Streitbeilegung sollte die EU-Kommission die Initiative ergreifen.

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