Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Verbraucherschützer fordern mehr Sicherheit

Verbraucherschützer fordern mehr Sicherheit

Mit der digitalen Signatur liegt zurzeit einiges im Argen. Darauf hat jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband hingewiesen. Eigentlich sollte die elektronische Unterschrift der handschriftlichen Signatur rechtlich gleichgestellt sein. Das Gesetz sieht jedoch nur den Einsatz der "qualifizierten elektronischen Signatur" vor. Und die muss nicht vorab von einer kompetenten Stelle geprüft werden.

Mit der digitalen Signatur liegt zurzeit einiges im Argen. Darauf hat jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hingewiesen. Eigentlich soll die digitale Unterschrift im elektronischen Geschäftsverkehr der handschriftlichen Signatur gleichgestellt sein und so dafür sorgen, dass wichtige Verträge und Transaktionen auch via PC durchgeführt werden können. Das Gesetz sieht jedoch lediglich den Einsatz der so genannten "qualifizierten elektronischen Signatur" vor. Sie muss nicht vorab von einer kompetenten Stelle überprüft werden. Es reicht aus, wenn sie vom Anbieter angezeigt und damit "plausibel begründet" wird. Zudem muss die "qualifizierte elektronische Signatur" lediglich fünf Jahre nach Ablauf ihrer festgelegten Gültigkeit noch für juristische Beweiszwecke abrufbar sein".

Überprüfbarkeit der Digitalen Signatur muss gewährt sein

Völlig unzureichend, findet der vzbv. Er fordert den allgemeinen Einsatz der so genannten "akkreditierten Signatur". Anders als die "qualifizierte" Variante muss sie mindestens 30 Jahre lang für juristische Zwecke abrufbar sein und stets von einer kompetenten Stelle geprüft werden. Das erhöhe die Sicherheit für den Verbraucher. So müsse eine Signatur auch dann noch überprüfbar

sein, wenn die Zertifizierungsstelle ihren Betrieb bereits eingestellt hat. In dem Fall müsse die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation den Dienst weiterführen.

Der Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums, der die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungen rechtsverbindlich auch für formgebundene Verwaltungsverfahren ermöglichen soll, sieht jedoch nur die "qualifizierte elektronische Signatur" vor. Hier muss im Zweifelsfall der Verbraucher die Zeche zahlen. Denn gerade in diesen Bereichen werden wichtige Beweis- und

Warnfunktionen wahrgenommen. Ein Verwaltungsakt ist häufig Grundlage für weitreichende Lebensentscheidungen, umfangreiche Investitionen oder Gegenstand von Gerichtsprozessen, warnt Astrid Albrecht, Rechtsexpertin beim vzbv. Hier müssen sowohl die Behörde als auch der Bürger die Sicherheit haben, dass sie sich auch bei einer elektronischen Abwicklung dauerhaft auf das

Verwaltungsverfahren berufen können.

Öffentliche Verwaltung soll mit gutem Beispiel voran gehen

"Lippenbekenntnisse der Anbieter reichen da nicht aus", so die Rechtsexpertin. Deshalb fordert der Verband den Einsatz der wesentlich zuverlässigeren "akkreditierten digitalen Signatur". Die öffentliche Verwaltung müsse hier mit gutem Beispiel vorangehen und diese Signatur mit der zurzeit höchstmöglichen Sicherheit in der elektronischen Kommunikation in der gesamten Gesellschaft zum

Standard machen.

Weitere Artikel zum Thema:

Gewerbeanmeldung jetzt online möglich?

Digitale Signatur #8211; praktisch, aber unsicher

Signatur als Virenschutz

Rechtskräftig online #8211; Digitale Signatur 3

Sicherheit im digitalen Unternehmensalltag #8211; 2

Sicherer im Internet unterwegs #8211; 1

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wie sinnvoll sind elektronische Rechnungen, wenn Auftraggeber auf händischem Aufmaß und Mengenermittlung bestehen und die Rechnung zusätzlich ausgedruckt verlangen?

E-Rechnung

„Digitale Rechnungen lösen nicht alle Probleme“

Welche Vorteile bringen elektronische Rechnungen? Deutlich weniger als versprochen, weiß dieser Handwerksbetrieb. Der Engpass sind die Kunden.

    • Politik und Gesellschaft, Steuern, Umsatzsteuer, Digitalisierung + IT
Gewährleistungsrechte unzulässig eingeschränkt: Das Landgericht München verbietet einem Betrieb, die AGB-Klauseln bei Verträgen mit Verbrauchern weiter zu nutzen.

Recht

Gewährleistung: Betrieb darf Kundenrechte nicht per AGB beschneiden

Ein Betrieb schränkt per AGB die Gewährleistungsrechte von Privatkunden ein. Von der  Verbraucherzentrale wird er erst abgemahnt und dann verklagt.

    • Recht, Baurecht
Claudia Beil.

Strategie

Probleme mit der eAU? Dieser Betrieb hat sie nicht!

Viele Betriebe klagen über Probleme mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Doch dieser Betrieb hat keine Probleme. Woran liegt das?

    • Strategie
Mit Bürokratie hat Susanne Matthies schon genug zu kämpfen, sie braucht nicht noch Mehraufwände durch die eAU. 

Politik und Gesellschaft

Handwerkerin: „73 Euro Mehrkosten für jede elektronische Krankmeldung“

Susanne Matthies merkt nichts von der versprochenen Entlastung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Will die Politik daran nichts ändern – oder kann sie nicht?

    • Politik und Gesellschaft