Mit der digitalen Signatur liegt zurzeit einiges im Argen. Darauf hat jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hingewiesen. Eigentlich soll die digitale Unterschrift im elektronischen Geschäftsverkehr der handschriftlichen Signatur gleichgestellt sein und so dafür sorgen, dass wichtige Verträge und Transaktionen auch via PC durchgeführt werden können. Das Gesetz sieht jedoch lediglich den Einsatz der so genannten "qualifizierten elektronischen Signatur" vor. Sie muss nicht vorab von einer kompetenten Stelle überprüft werden. Es reicht aus, wenn sie vom Anbieter angezeigt und damit "plausibel begründet" wird. Zudem muss die "qualifizierte elektronische Signatur" lediglich fünf Jahre nach Ablauf ihrer festgelegten Gültigkeit noch für juristische Beweiszwecke abrufbar sein".
Überprüfbarkeit der Digitalen Signatur muss gewährt sein
Völlig unzureichend, findet der vzbv. Er fordert den allgemeinen Einsatz der so genannten "akkreditierten Signatur". Anders als die "qualifizierte" Variante muss sie mindestens 30 Jahre lang für juristische Zwecke abrufbar sein und stets von einer kompetenten Stelle geprüft werden. Das erhöhe die Sicherheit für den Verbraucher. So müsse eine Signatur auch dann noch überprüfbar
sein, wenn die Zertifizierungsstelle ihren Betrieb bereits eingestellt hat. In dem Fall müsse die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation den Dienst weiterführen.
Der Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums, der die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungen rechtsverbindlich auch für formgebundene Verwaltungsverfahren ermöglichen soll, sieht jedoch nur die "qualifizierte elektronische Signatur" vor. Hier muss im Zweifelsfall der Verbraucher die Zeche zahlen. Denn gerade in diesen Bereichen werden wichtige Beweis- und
Warnfunktionen wahrgenommen. Ein Verwaltungsakt ist häufig Grundlage für weitreichende Lebensentscheidungen, umfangreiche Investitionen oder Gegenstand von Gerichtsprozessen, warnt Astrid Albrecht, Rechtsexpertin beim vzbv. Hier müssen sowohl die Behörde als auch der Bürger die Sicherheit haben, dass sie sich auch bei einer elektronischen Abwicklung dauerhaft auf das
Verwaltungsverfahren berufen können.
Öffentliche Verwaltung soll mit gutem Beispiel voran gehen
"Lippenbekenntnisse der Anbieter reichen da nicht aus", so die Rechtsexpertin. Deshalb fordert der Verband den Einsatz der wesentlich zuverlässigeren "akkreditierten digitalen Signatur". Die öffentliche Verwaltung müsse hier mit gutem Beispiel vorangehen und diese Signatur mit der zurzeit höchstmöglichen Sicherheit in der elektronischen Kommunikation in der gesamten Gesellschaft zum
Standard machen.
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