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Änderung zum 1. Oktober 2020

Vergabe-Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern steigt

In Mecklenburg-Vorpommern steigt der Vergabe-Mindestlohn zum 1. Oktober. Was Betriebe wissen sollten, die sich dort um öffentliche Aufträge bewerben.

Um 28 Cent steigt der Vergabe-Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Oktober 2020. Er liegt dann bei 10,35 Euro pro Stunde. Das teilt das Wirtschaftsministerium in Schwerin mit.

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Doch was bedeutet die Anhebung der Lohnuntergrenze? Laut Ministerium dürfen Land und Kommunen öffentliche Aufträge nur noch an Betriebe vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens 10,35 pro Stunde zahlen.

„Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Deshalb haben wir zu Beginn der Wahlperiode einen Vergabe-Mindestlohn für öffentliche Aufträge als Untergrenze eingeführt.“

Der SPD-Politikerin zufolge solle damit auch insgesamt ein Signal „für höhere Löhne“ gesetzt werden. Denn Mecklenburg-Vorpommern werde im Wettbewerb um gute Fachkräfte nur mithalten können, wenn die Löhne dort konkurrenzfähig seien.

Das ostdeutsche Bundesland hatte den Vergabe-Mindestlohn im Jahr 2018 eingeführt. Er lag damals bei 9,54 Euro je Stunde. Jährlich zum 1. Oktober 2020 wird die Lohnuntergrenze an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zuletzt lag sie bei 10,07 Euro pro Stunde.

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