Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Klausel im Arbeitsvertrag

Verkürzte Kündigungsfrist ist unwirksam

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht schneller vor die Tür setzen, als es das Gesetz erlaubt. Eine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Recht nicht aushebeln.

Dass nicht tarifgebundene Arbeitgeber die Mindestkündigungsfristen laut BGB einhalten müssen, hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil bekräftigt. Der Chef in dem verhandelten Fall hatte einem seit drei Jahren beschäftigten Mitarbeiter gekündigt. Die Kündigung erreichte den Arbeitnehmer Anfang Oktober und sollte zum 31. Oktober wirksam werden.

Weil im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart war, fühlte sich der Chef auf der sicheren Seite. Der Mitarbeiter setzte sich jedoch gerichtlich zur Wehr. Seine Beanstandung: Die Kündigung greife erst zum 30. November.

Die Richter gaben dem Kläger recht: Die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist sei unwirksam. Bei mehr als zweijähriger Beschäftigungsdauer habe der Kläger einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Diese Frist könne nicht durch eine einzelvertragliche Absprache verkürzt werden.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Nach dem Urlaub im Krankenhaus und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Ist das ein Kündigungsgrund? 

Ohne Krankmeldung im Krankenhaus: Kündigung unwirksam

Eine Arbeitnehmerin wurde – ohne ihren Arbeitgeber zu informieren – mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt. Sie erhielt eine Kündigung. Zu Unrecht.

Heimlich feiern und dann einen Saustall hinterlassen ist eine schwere Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber.

Arbeitsrecht

Heimliches Saufgelage rechtfertigt Kündigung

Nach der offiziellen Firmenfeier ging die Party zweier Kollegen unerlaubt im Betrieb weiter. Das muss sich ein Arbeitgeber nicht bieten lassen, befand ein Gericht.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht
 Kleine Bierpause gefällig? In Spanien darf es an heißen Arbeitstagen auch mal ein Liter mehr sein.

Panorama

Alkoholisiert arbeiten: In Spanien kein Kündigungsgrund

An einem Arbeitstag ein paar Liter Bier trinken? Im Fall eines spanischen Elektrikers führte das zur Kündigung. Ein teurer Fehler für seinen Arbeitgeber.

    • Panorama, Recht
Bilder aus einer offenen Videoüberwachung können vor Gericht als Beweis eines Arbeitszeitbetruges genutzt werden.

Urteil

Kamera überführt Arbeits-Schwänzer – Kündigung rechtens?

Mit einer Überwachungskamera entdeckt ein Arbeitgeber einen Arbeitszeitbetrug. Was sagt der Datenschutz dazu?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht