Der Staat meint es gut mit fleißigen Sparern. Was vor Jahren einmal mit
dem sogenannten "312-Mark-Gesetz" begann, ist nun zu einem
ausgewachsenen Unterstützungsprogramm des Staates für angestellte
Gering- und Mittelverdiener herangereift. Seit Anfang 1999 gibt es noch
mehr Geld vom Staat, wenn Arbeitnehmer ihre vermögenswirksamen
Leistungen in geförderte Sparformen anlegen.
Erste Neuregelung: Die Einkommensgrenze für die Abeitnehmersparzulage
ist erhöht worden. Künftig erhalten Ledige die Förderung, wenn ihr zu
versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Mark nicht übersteigt. Bisher lag
die Grenze bei 27.000 Mark. Für Ehepaare gelten die doppelten Summen.
Zur Orientierung: Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann zusammen über 90.000
Mark brutto verdienen, um die staatliche Zuwendung zu erhalten. Erst bei
rund 93.000 Mark Bruttoeinkommen wird nach allen Abzügen ein zu
versteuerndes Einkommen von 70.000 Mark überschritten. Ehepaare ohne
Kind können 80.000 Mark brutto verdienen.
Zweite Neuregelung: Für Sparformen, bei denen sich der Sparer am
Produktivkapital eines Unternehmens (Aktienfonds oder Belegschaftsaktien) beteiligt, gibt
es eine Zulage von 20 Prozent. Wer die maximale Fördergrenze (800 Mark
im Jahr) ausnutzt, erhält 160 Mark Arbeitnehmersparzulage im Jahr.
Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern erhalten sogar eine Zulage von
25 Prozent.
Nicht alle Investmentfonds zählen zu den geförderten Anlageformen.
Mindestens 60 Prozent des Fondsvermögen müssen in Aktien angelegt
werden. Auf lange Sicht ist die Investition in gute Aktienfonds eine
Top-Kapitalanlage - trotz Kursschwankungen und Börsencrashs. Renditen
von acht und mehr Prozent pro Jahr waren bisher keine Seltenheit.
Zusätzlich zu den Fondsanlagen kann auch in Bausparverträge investiert
werden. Pro Jahr werden bis zu 936 Mark Sparrate mit zehn Prozent
Arbeitnehmersparzulage gefördert. Das gleiche gilt auch für
vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von
Baukrediten einsetzt.
Voraussetzung für alle Verträge mit Sparzulage ist, daß das Geld
mindestens sieben Jahre lang angelegt wird. Wer vorher die Sparverträge
kündigt, verliert auch rückwirkend seine Prämie. Ausnahme: Wer heiratet
oder länger als ein Jahr arbeitslos ist, kommt ohne Prämienverluste an
sein Geld. Bausparer können innerhalb der Sperrfrist bei Zuteilung des
Bausparvertrages die Mittel für den Hausbau oder eine Modernisierung
verwenden.
Insgesamt fördert der Staat durch die Neuregelung jetzt 1.736 Mark im
Jahr - 936 Mark fürs Bausparen und 800 Mark für Aktienfonds und andere
Produktivanlagen. Die Zulagen gibt es übrigens immer erst nach Ablauf
der siebenjährigen Sperrfrist. Dann werden die angesammelten Prämien in
einer Summe dem Sparkonto gutgeschrieben.