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Versandkosten verstecken gilt nicht

Wer im Internet mit Waren handelt, muss die Kosten für den Versand sichtbar aufzeigen. Ein versteckter Link ist nicht zulässig, heißt es in einem neuen Urteil.

Az.: 6 U 85/07

Weitere Artikel zum Thema: Abmahnung wegen fehlender Gewichtsangabe

(ja)

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