Az.: 6 U 85/07
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(ja)
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Wer im Internet mit Waren handelt, muss die Kosten für den Versand sichtbar aufzeigen. Ein versteckter Link ist nicht zulässig, heißt es in einem neuen Urteil.
Az.: 6 U 85/07
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(ja)
Wer seinen Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge spendiert, sollte auf die Versandkosten achten. Die zählen nämlich ab sofort mit bei der 44-Euro-Freigrenze.
Wer in einer Anzeige etwas verspricht, muss es auch halten – und nicht an versteckter Stelle einschränken, befand ein Gericht.
„Spora“ heißt die neueste Evolutionsstufe der Verschlüsselungstrojaner. Sie versteckt sich in Word-Dokumenten, verschlüsselt Computer und liest Passwörter mit.
Ein Lieferant versteckt in einer E-Mail eine Preiserhöhung? Das verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.