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Versicherungspflicht für Betriebe gefordert

In schlechten Zeiten reißt manch ein Betrieb den nächsten mit sich. Gesetze und Versicherungen reichen da nicht aus, sagt Handwerksmeister Alois Jansen. Für ihn ist jeder Unternehmer ein potenzielles Risiko – also sollte auch jeder staatlich dazu verpflichtet werden, für seine Kunden Ausfallbürgschaften zu leisten.

Sorgenvoll beobachtet Alois Jansen die gesamtwirtschaftliche Entwicklung: "Wenn die Wirtschaftskrise erst richtig da ist, dann ziehen die angeschlagenen Unternehmen viele Auftragnehmer mit hinunter", befürchtet der Landmaschinenmeister aus Rastdorf. Der 63-Jährige leitet gemeinsam mit seinem Sohn einen Stahl- und Metallbaubetrieb. Sorge bereiten ihm ganz besonders jene Firmenkunden, die solche Krisen bewusst nutzen, um Kasse zu machen. "Wir haben so schon einmal 600.000 Euro verloren, weil unser Auftraggeber sein Geld längst in andere Firmen gesteckt hatte." Die Angst vor steigenden Insolvenzen ist nicht unbegründet. Creditreform sagt einen Anstieg der Firmenpleiten um fast 17 Prozent voraus: Bis zu 35.000 Insolvenzen drohen in 2009. Doch wie können sich Handwerker davor schützen, von faulen Kunden mit in den Abgrund gezogen zu werden?

FoSiG nutzen

Eine Lösung könnte das Anfang des Jahres in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) bieten. Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes setzt große Hoffnungen auf das FoSiG: "Die Lage hat sich dadurch deutlich verbessert." Ein "Restrisiko" lasse sich allerdings nicht "ganz vermeiden", räumt Pakleppa ein.

Vorsorge per Kreditversicherung?
Eine Alternative bieten sogenannte Kreditversicherungen. Sie zahlen, wenn der Auftraggeber ausfällt. "Das Angebot eignet sich vor allem für Handwerksbetriebe, die für andere Firmen überwiegend Aufträge mit einem Volumen bis 20 000 Euro übernehmen", sagt Versicherungsberater Rüdiger Falken. In dieser Größenordnung böten die Versicherer meist pauschalen Schutz. Bei größeren Volumen prüfe der Versicherer hingegen erst die Bonität des Kunden und lege eine Obergrenze für den Versicherungsschutz fest.

Ausfallbürgschaft als Pflicht
Alois Jansen geht das alles nicht weit genug. Er würde den Spieß am liebsten umdrehen und den Kunden die Risikovorsorge überlassen. Ihm schwebt eine Art Ausfallbürgschaft als Pflichtversicherung vor. "Wenn ich ein Auto anmelden will, muss ich ja auch einen Versicherungsnachweis vorlegen. Nur ein Unternehmen, das kann man einfach so gründen." So eine Versicherung hätte nach Jansens Vorstellungen zwei Vorteile: Sie könnte Folgeinsolvenzen verhindern und sie würde manche unüberlegte und riskante Unternehmensgründung von Anfang an verhindern. Dafür will er jetzt möglichst viele Politiker gewinnen.

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(jw)

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