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Internetkriminalität

Versicherungsschutz gegen die Cyberfalle

Die Firmen-IT gehackt – und wer kommt für den Schaden auf? Helfen können Cyberpolicen. Worauf Sie bei Vertragsabschluss achten müssen.

Cyberkriminelle schlagen zu:

Cyberfalle

Mancher Handwerker hat ein trügerisches Sicherheitsgefühl, was die Interessen von Cyberkriminellen an seiner Kleinstfirma betrifft. IT-Sicherheitsexperte Andreas Altena nimmt dies immer wieder staunend zur Kenntnis. Seine Krefelder Firma Altena-TCS GmbH hat sich auf Training, Beratung, Coaching und Auditierung rund um die Informationssicherheit von Unternehmen spezialisiert. Er bestätigt: „Diese Bequemlichkeit ist leider schon oft nach hinten losgegangen.“ Warnend fügt er hinzu: „Die Angriffswahrscheinlichkeit steigt jeden Tag. Schlimmstenfalls legen diese Aktivitäten das Unternehmen lahm.“

Welche Schäden drohen? 
Welche Schäden dadurch entstehen können, weiß Arwid Zang von der evait security GmbH aus Marburg. Die Firma hat sich auf Sicherheitstests von IT-Systemen spezialisiert: Hacking sei ein Hilfsmittel, um beliebige Straftaten zu begehen: „Dabei handelt es sich oft um den klassischen Diebstahl von Daten oder Ideen. Es kann aber auch ein Rundumschlag sein, mit der die IT eines Unternehmens vollkommen unbrauchbar gemacht wird.“ Technische Schäden wiederum zögen meist einen Rattenschwanz weiterer unerwünschter Folgen nach sich. Zang: „Häufig führen Angriffe zu einem Arbeitsausfall. Man kommt morgens in sein Unternehmen und kein Gerät funktioniert mehr. Oder kein Dokument lässt sich mehr öffnen.“ Versicherungsberater Michael Jander aus Bad Abbach weist auf weitere Folgen hin: „Es können Imageschaden und Vertrauensverlust auftreten – bis hin zum Abwandern von Mitarbeitern und Kunden.
 
Cyberpolice deckt Schäden 
Alle drei Sicherheitsfachleute sind sich einig, dass ein wichtiger Schutz-Baustein eine sogenannte „Cyberpolice“ ist. Jander beschreibt, was sich dahinter verbirgt: „Versicherungsschutz besteht in der Regel für Eigenschäden und für Schäden bei Dritten wie beispielsweise Kunden.“

Zusätzliche Serviceleistungen
Zusätzlich würden häufig weitere Serviceleistungen angeboten wie die Organisation von Krisenmanagement, IT-Dienste und Maßnahmen gegen Rufschäden. Ein paar Service-Beispiele aus den Unterlagen verschiedener Anbieter:

  • Kosten Betriebsunterbrechung
  • Sachverständigenkosten
  • Aufwand für die Datenwiederherstellung
  • Lösegeldforderungen
  • Rufwiederherstellung (juristisch, Krisen-Kommunikation ...)
Auflagen und Haftungsausschluss prüfen

Jander empfiehlt, beim Abschluss einer Cyberpolice auf folgende Punkte zu achten: „Versichert sein sollten Schäden bei Dritten in Form von Haftpflicht und natürlich Eigenschäden. Der Versicherungsinteressent muss vor Vertragsabschluss unbedingt prüfen, welche Auflagen er erfüllen muss, damit der Versicherungsschutz greift.“



Dazu gehörten zum Beispiel


  • eine mindestens wöchentliche Datensicherung,
  • getrennte Aufbewahrung der Datenträger,
  • die Möglichkeit der Rücksicherung (korrektes Einspielen der gesicherten Daten),
  • übliche Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Antivirenprogramme,
  • die Vergabe von Zugriffsrechten.

Auch mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets müssten erfasst sein. Weiterhin wichtig sei die Höhe der Selbstbeteiligung. Jander „Es kann sich dabei um einen Euro-Betrag oder um einen Zeitraum – zum Beispiel 12 Stunden bei Betriebsunterbrechung – handeln.“



Die Kosten?

Wie viel eine solche Police kostet, ist abhängig von der Betriebsgröße, dem abgesicherten Risiko und den gebuchten Zusatzpaketen. Jander: „Die Preise schwanken zwischen 200 und 5.000 Euro pro Jahr.“



(lu)

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