Was für gesetzlich Versicherte schon seit zwei Jahren gilt, trifft seit 1. Januar auch für Privatversicherte zu: Sie dürfen sich den Versicherungsbeiträgen nicht mehr entziehen, etwa bei Zahlungsunfähigkeit in einer Insolvenz. Um ihnen die Rückkehr zu erleichtern, mussten die Privaten zum 1. Januar sogenannte Basistarife einführen. Versicherte dürfen in diesem Tarif nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht abgewiesen werden. Ebenso wenig seien Zuschläge wegen erhöhter gesundheitlicher Risiken oder Leistungsausschlüsse zulässig. Die Versicherungsprämie dürfe den Höchstbeitrag der Gesetzlichen nicht überschreiten (2009 rund 570 Euro). Wer durch den Beitrag "hilfebedürftig im Sinne der Gesetze zur Grundsicherung" würde, muss nur den halben Beitrag zahlen.
Wer sich dennoch standhaft weigert, in die Private zurückzukehren, muss mit Nachzahlungen rechnen. Wie ProFirma.de berichtet, fiele in den ersten sechs Monaten der Nichtversicherungszeit ein Prämienzuschlag von einem Monatsbeitrag für jeden Monat an. Danach werde pro Monat ein Sechstel des Beitrags fällig. So könnten leicht einige Tausend Euro Nachzahlung zusammen kommen.
(jw)