Bei Verträgen zwischen Angehörigen schaut die Finanzverwaltung bekanntermaßen immer besonders genau hin, bevor sie irgendwelche Betriebsausgaben anerkennt. So auch im Fall eines Mietvertrags zwischen Eheleuten, den die beiden jedes Jahr aufs Neue einreichten – mit wechselnden Räumen und Flächen: 2013 ging es um 25,21% der Fläche, 2014 waren es 22,95%, 2015 gar 41,03% und in der Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) Niedersachsen schließlich 33,1%. Das Gericht versagte den Steuerabzug, denn mit fremden Dritten wäre so ein ständiger Wechsel nicht zustande gekommen.
FG Niedersachsen: Urteil vom 25.01.2016, Az. 3 K 38/15, 3 K 39/15I.
Der Fall liegt jetzt als Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (Az. VIII B 28/16 und 29/16)
(jw)
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