Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil entschieden. In dem behandelten Fall hatte eine Mitarbeiterin im Gespräch mit einer Auszubildenden Kritik am Chef und an der Arbeitsatmosphäre geäußert. Der Arbeitgeber erfuhr davon und kündigte der Arbeitnehmerin wegen Beleidigung und übler Rede.
Das LAG entschied zugunsten der Mitarbeiterin: Eine ehrverletzende Äußerung könne zwar durchaus ein Kündigungsgrund sein. Wenn solche Äußerungen jedoch in einem vertraulichen Gespräch fallen, seien sie durch das Recht auf Privatsphäre geschützt. Falls ein Gesprächspartner diese Vertraulichkeit breche, so dürfe das nicht zulasten der anderen Gesprächsteilnehmer gehen.
(jw)