In einem bis zum Jahr 2004 dauernden Forschungsvorhaben wird ein Dutzend Kommunen in Nordrhein-Westfalen von den Pflichten der VOB teilweise freigestellt. Nachverhandlungen sind erlaubt. "Es sollte der öffentlichen Hand nicht darum gehen, den Preis von Bauleistungen durch Nachverhandlungen immer weiter zu drücken", verteidigt Michael Halstenberg, Ministerialrat im nordrhein-westfälischen Ministerium für Städtebau und Wohnen, die Initiative des Landes gegenüber handwerk.com. "Wir wollen überprüfen, ob sich Bauprojekte mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis und einer besseren baulichen Qualität gestalten lassen, wenn sie die Vorschriften der VOB in modifizierter Form anwenden dürfen."
Gerade erst hat das Land Nordrhein-Westfalen ein ähnliches Projekt mit 16 Kommunen abgeschlossen und sich dabei den Ärger der Arbeitgeberverbände zugezogen. Die beteiligten Kommunen konnten sich nach eigenen Angaben über Einsparungen von fünf Prozent freuen. Die Arbeitgeberverbände zweifelten an der Seriösität der Untersuchung. "Das Projekt entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage", lautet auch das Urteil von Rolf Zimmermanns, Justitiar im Baugewerbeverband Nordrhein-Westfalen. Die jetzt geplante Neuauflage des Versuchs ist eine Folge der Proteste. Zimmermanns befürchtet nun Signalwirkung auf andere Bundesländer.