Foto: cHesse - stock.adobe.com

Recht

VOB/B wird vorerst nicht geändert

Wegen des neuen Bauvertragsrechts sollte die VOB/B aktualisiert werden. Doch daraus wird erst einmal nichts.

Das neue Bauvertragsrecht soll zunächst keine Änderungen der VOB/B nach sich ziehen. Das haben die Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber und der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hatte zuvor durch ein Arbeitsgremium prüfen lassen, ob die VOB/B wegen des neuen Bauvertragsrechts aktualisiert werden sollte.

Vom Tisch ist die Überarbeitung des Regelwerks trotz dieses Votums nicht. Denn das Fachgremium hat sich durchaus für die Weiterentwicklung der VOB/B ausgesprochen. Allerdings hält es den Zeitpunkt für verfrüht: „Die Praxis müsste sich zeitgleich zum Inkrafttreten des gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auch auf eine veränderte VOB/B einstellen“, heißt es in der Begründung.

Genau das könnte nach Einschätzung des Gremiums zum Problem werden. Schließlich wäre die Rechtssicherheit neuer VOB/B-Regelungen mangels einer gesicherten Auslegung des neuen Bauvertragsrechts nicht gewährleistet. Deshalb wollen die Fachexperten zunächst die Rechtsprechung zum neuen Bauvertragsrecht verfolgen. Daraus wollen sie dann gegebenenfalls einen Veränderungsbedarf der VOB/B ableiten.

Umfrage zur VOB/B

Sie können die Umfrage nicht sehen? Dann folgen Sie diesem Umfrage-Link um teilzunehmen.

(red)

Mehr zum Thema: [embed]http://handwerk.com/warum-vertraege-mit-vobb-klauseln-bald-riskant-werden[/embed]

Keine Aktualisierung der VOB/B zum Jahreswechsel

Schon im Sommer hatte das Bundesbauministerium die Aktualisierung der VOB/B angekündigt. Der Hintergrund: das neue Bauvertragsrecht. Das tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Doch wann kommt die neue Fassung der VOB/B?
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Streit um Türen eskaliert: Baubetrieb baut Türen im Reisezentrum des Kieler Hauptbahnhofs wieder aus.

Hauptbahnhof Kiel

Rechnung nicht bezahlt? Betrieb lässt Türen wieder ausbauen

Plötzlich waren die neuen Türen des DB-Reisezentrums in Kiel wieder weg: Grund dafür soll ein Streit zwischen Baubetrieben sein – wegen unbezahlter Rechnungen.

    • Politik und Gesellschaft, Panorama

Personal

„Ich will Mitarbeiter nicht nur als Arbeitskraft kennen“

Als junge Chefin im Familienbetrieb neue Wege gehen? Svenja Maack hat das gemacht und stieß zunächst auf Skepsis. Doch sie hat es geschafft, Vorbehalte auszuräumen.

    • Personal
Unfälle auf Baustellen passieren. Bald müssen Betriebe sie verpflichtend elektronisch bei der BG und Versicherung melden.

Unfallversicherung

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen wird Pflicht

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2024 digital gemeldet werden. Verpflichtend wird es erst später.

    • Recht
Entspannte Mütter, entspannte Kinder: Attraktiv für Frauen mit Familien sind Arbeitgeber dann, wenn sie flexible Arbeitszeiten anbieten.

Ideen sind gefragt

4 Tipps: So werden Betriebe attraktive Arbeitgeber für Mütter

Flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Ferienaktionen: Darauf sollten Betriebe setzen, die Mütter beschäftigen wollen. Doch auch andere Kleinigkeiten machen den Unterschied.

    • Personal