Foto: maho - stock.adobe.com
phishing kreditkarte

Phishing-E-Mails

Vorsicht, gefälschte E-Mails von der Sparkasse im Umlauf!

Mit Phishing-Mails versuchen Kriminelle, Daten zu ergaunern. Aktuell haben sie es auf Sparkassen-Kunden abgesehen.

Derzeit sind massenhaft gefälschte E-Mails im Umlauf, die im Namen der Sparkasse verschickt werden. Das berichtet das Verbraucherschutzportal onlinewarnungen.de. Sie stammen demnach beispielsweise von Absendern wie „service@sparkasse.de“, „sicherheit@sparkasse.de“ oder „finanz-gruppe@sparkasse.de“.

BSI-Umfrage: Cyber-Angriffe 2018 in jedem dritten Betrieb

Wie ist es um die Cybersicherheit in deutschen Unternehmen bestellt? Die Cyber-Sicherheits-Umfrage des BSI liefert ein Lagebild.
Artikel lesen

Das Problem daran: Die E-Mails sehen mit dem Sparkassen-Logo fast wie echt aus und enthalten Links, die auf eine gefälschte Website führen. Dort sei die Sparkassen-Website vollständig nachgebaut, berichtet onlinewarnungen.de. Ziel sei dass sich Nutzer dort mit ihren Zugangsdaten für das Onlinebanking einloggen. So könnten Kriminelle Daten abgreifen.

Das Verbraucherschutzportal weist darauf hin, dass die aktuellen Angriffe von Virenscannern oft nicht sofort erkannt werden. Um sich zu schützen, sollten Nutzer auf bestimmte Details achten. Laut Sparkasse lassen sich Phishing-Mails zum Beispiel an folgenden Merkmalen erkennen:

  • Die Betreffzeilen und Texte dieser Mails sind oft in schlechtem Deutsch verfasst.
  • Die Anrede ist mit Formulierungen wie „Sehr geehrte/r Kundin/Kunde“ meist unpersönlich.
  • Die E-Mails machen dem Empfänger gezielt Druck oder Panik, weil es zum Beispiel um Kontosperrungen, Datenabgleich oder Zustimmung zur Datenschutz-Grundverordnung geht.
  • Nutzer werden aufgefordert, einem Link zu folgen und auf einer Website Daten einzugeben.
  • Die Adresse im Browser weist häufig Schreibfehler oder Buchstabendreher auf.
  • Die gefälschten Internetseiten beginnen in der Regel mit „http://“ anstatt mit dem sichereren „https://“.

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/wie-sicher-ist-online-banking[/embed]

Die Anatomie der Passwörter – Cyberattacken verstehen, besser schützen

Millionen gehackter Nutzerkonten irren nicht: Gute Passwörter sind hierzulande Mangelware! Lesen Sie jetzt: Wie Hacker schlechte Passwörter atemberaubend schnell knacken – und wie Sie sich effizient und einfach dagegen schützen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Achtung bei befristeten Fahrerlaubnisklassen: Fahrer aus dem EU-Ausland müssen gegebenenfalls in Deutschland verlängern.

Fuhrparkrecht

Führerscheine aus dem EU-Ausland: Vorsicht bei Befristung

Wer ausländische Fahrer einstellt, muss bei befristeten Fahrererlaubnisklassen ganz genau hinschauen. Auch bei EU-Führerscheinen.

    • Fuhrpark
Überrascht? Wer Heizungen reparieren oder Brotbacken kann, wirkt auf Frauen attraktiv.

Adieu Arzt!

Frauen finden Handwerker sexy

Eine aktuelle Umfrage ergab: Bei der Attraktivität der Berufe hängen Handwerker nicht nur Mediziner locker ab. Was steckt dahinter?

    • Panorama
Wer Bilder, Videos, Musik und KI-generierte Inhalte auf der Website nutzt, muss Urheber- und Datenschutzrechte beachten.

Nutzungsrechte

Fremde Medieninhalte nutzen: Hier ist besondere Vorsicht geboten

Texte, Bilder, Videos und Musik: Wer fremde Inhalte für seinen Internetauftritt verwendet, muss die Nutzungsrechte beachten. Sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.

E-Mails in der Betriebsprüfung: Das Finanzamt darf nur solche Mails anfordern, die unter die steuerlichen Aufbewahrungspflichten fallen.

Steuern

Datenschutzsieg: Finanzamt darf nicht alle E-Mails verlangen

Steuerprüfer dürfen steuerlich relevante E-Mails kontrollieren. Das gilt jedoch nicht pauschal für alle E-Mails eines Unternehmens, sagt ein Gericht.

    • Steuern, Betriebsprüfung