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IT-Sicherheit

Vorsicht Schadsoftware: E-Mail zu Corona-Arbeitsschutz

Getarnt als Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums verschicken Cyberkriminelle aktuell Schadsoftware. So erkennen Sie die schädliche E-Mail.

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts Niedersachsen warnt vor einer neuen Welle mit Schadsoftware. Sie wird im Namen des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Adresse poststelle@bundesministerium-gesundheit.com per E-Mail verbreitet.

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Auffällig ist, dass das Schreiben – untypisch für diese Art schädlicher E-Mails – in sauberer deutscher Sprache ohne nennenswerte Rechtschreib- und Grammatikfehler verfasst ist. Einen Beispiel-Aufbau des Schreibens finden Sie hier.

Laut ZAC stellt das Schreiben die Behauptung auf, dass sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der EU auf EU-weiten Regeln zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz ausgetauscht hätten. Das Bundesministerium für Gesundheit habe daraufhin „neue offizielle Corona-Arbeitsschutzregel“ vorgelegt, die sogleich verbindlich gelten würden. Empfänger der E-Mail werden aufgefordert, sich die angeblichen neuen Regelungen „gründlich durchzulesen“ und „das Dokument der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln umgehend für alle Mitarbeiter in Ihrem Betrieb verfügbar zu machen“.

Das angebliche Dokument der Corona-Arbeitsschutzregeln, das im E-Mail-Anhang steckt, enthält ein Download-Werkzeug, das Schadsoftware auf den Rechner des Opfers lädt. Es verbirgt sich in der Datei Arbeitsschutzregel-Corona-September.pdf.js, die sich in der ZIP-Datei mit dem Namen Bund-Arbeitsschutzregel-Corona-September-1.zip befindet.

ZAC rät: Öffnen/Doppelklicken Sie unter keinen Umständen die angehängte Datei. Wer die E-Mail erhalten hat, solle Anzeige bei der Polizei stellen, das gehe am einfachsten über die zuständige Online-Wache.

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