Foto: Weissblick - stock.adobe.com

IT-Sicherheit

Vorsicht Schadsoftware: E-Mail zu Corona-Arbeitsschutz

Getarnt als Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums verschicken Cyberkriminelle aktuell Schadsoftware. So erkennen Sie die schädliche E-Mail.

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts Niedersachsen warnt vor einer neuen Welle mit Schadsoftware. Sie wird im Namen des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Adresse poststelle@bundesministerium-gesundheit.com per E-Mail verbreitet.

Polizeiwarnung: Erpresserschreiben per Kontaktformular

Aktuell verschicken Cyberkriminelle Erpresserschreiben an Unternehmen über die Kontaktformulare auf ihren Websites. Allzu ernst müssen Sie die Drohungen wohl nicht nehmen.
Artikel lesen

Auffällig ist, dass das Schreiben – untypisch für diese Art schädlicher E-Mails – in sauberer deutscher Sprache ohne nennenswerte Rechtschreib- und Grammatikfehler verfasst ist. Einen Beispiel-Aufbau des Schreibens finden Sie hier.

Laut ZAC stellt das Schreiben die Behauptung auf, dass sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der EU auf EU-weiten Regeln zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz ausgetauscht hätten. Das Bundesministerium für Gesundheit habe daraufhin „neue offizielle Corona-Arbeitsschutzregel“ vorgelegt, die sogleich verbindlich gelten würden. Empfänger der E-Mail werden aufgefordert, sich die angeblichen neuen Regelungen „gründlich durchzulesen“ und „das Dokument der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln umgehend für alle Mitarbeiter in Ihrem Betrieb verfügbar zu machen“.

Das angebliche Dokument der Corona-Arbeitsschutzregeln, das im E-Mail-Anhang steckt, enthält ein Download-Werkzeug, das Schadsoftware auf den Rechner des Opfers lädt. Es verbirgt sich in der Datei Arbeitsschutzregel-Corona-September.pdf.js, die sich in der ZIP-Datei mit dem Namen Bund-Arbeitsschutzregel-Corona-September-1.zip befindet.

ZAC rät: Öffnen/Doppelklicken Sie unter keinen Umständen die angehängte Datei. Wer die E-Mail erhalten hat, solle Anzeige bei der Polizei stellen, das gehe am einfachsten über die zuständige Online-Wache.

Tipp: Sie wollen mehr über IT-Gefahren im Handwerk erfahren? Mit dem handwerk.com-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant:

Cookie-Warnungen einfach ausblenden

Fast auf jeder Website begegnen sie uns inzwischen: nervige Warnhinweise zur Cookie-Nutzung. Doch es gibt ein Tool, das sie verschwinden lässt.
Artikel lesen

Meister gründet Kooperationsplattform für Handwerker

Dieser Handwerker weiß: Im Handwerksalltag kann eine kleine Kooperation die Arbeit manchmal deutlich vereinfachen. Dafür hat er Tymwork gegründet.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Passt der neue Mitarbeitende nicht ins Team, sorgt das für Unruhe. Im schlimmsten Fall verlassen dann gute Fachkräfte den Betrieb.

Personalsuche

Einstellen um jeden Preis? Warum Abwarten oft besser ist

„Hauptsache, die Stelle ist besetzt!“ Kein gutes Motto, denn die falschen Mitarbeiter schaden Ihrem Betrieb massiv. 3 Tipps, wie Sie passende Bewerber erkennen.

    • Personal, Personalbeschaffung
Ein Mitarbeiter wirkt unmotiviert und lustlos? Dann hat er möglicherweise schon innerlich gekündigt.

Personalführung

3 Anzeichen, dass Ihr Mitarbeiter innerlich gekündigt hat

Wer nur noch Dienst nach Vorschrift leistet, hilft Ihrem Betrieb nicht weiter. Wie Sie eine innere Kündigung erkennen und gegensteuern, zeigt eine aktuelle Studie.

    • Personal, Personalführung
E-Mails in der Betriebsprüfung: Das Finanzamt darf nur solche Mails anfordern, die unter die steuerlichen Aufbewahrungspflichten fallen.

Steuern

Datenschutzsieg: Finanzamt darf nicht alle E-Mails verlangen

Steuerprüfer dürfen steuerlich relevante E-Mails kontrollieren. Das gilt jedoch nicht pauschal für alle E-Mails eines Unternehmens, sagt ein Gericht.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Achtung bei befristeten Fahrerlaubnisklassen: Fahrer aus dem EU-Ausland müssen gegebenenfalls in Deutschland verlängern.

Fuhrparkrecht

Führerscheine aus dem EU-Ausland: Vorsicht bei Befristung

Wer ausländische Fahrer einstellt, muss bei befristeten Fahrererlaubnisklassen ganz genau hinschauen. Auch bei EU-Führerscheinen.

    • Fuhrpark