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Existenzgründung

Vorsorge für Selbständige

 

Der Wechsel von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis in eine selbständige Tätigkeit führt zu vielen Veränderungen - sowohl im Bereich der sozialen und privaten Vorsorge als auch zur Absicherung des Betriebes.

Ein absolutes Muß für Unternehmer ist die Betriebs-Haftpflichtversicherung, das betriebliche Pendant zur ebenso wichtigen Privathaftpflichtversicherung. Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, daß anderen Personen ein Schaden zugefügt wird, für den der Unternehmer haften muß. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt allerdings nur die Grundrisiken ab.

Mehr Sicherheit bietet eine Erweiterung auf andere Risiken (z. B. Bearbeitungsschäden, Folgeschäden, Arbeiten auf fremden Grund und Boden). Zu achten ist vor allem darauf, daß das Risiko der Produkthaftung mitversichert ist. Denn jeder Hersteller oder Händler haftet für die von ihm hergestellten beziehungsweise vertriebenen Produkte unabhängig vom Verschulden.

Darüber hinaus sollte der Betrieb gegen folgende Gefahren abgesichert sein: Feuer durch Brand, Blitzschlag, Explosion und ähnliches, Einbruchdiebstahl und die dadurch entstandenen Schäden, Raub innerhalb der versicherten Räume und auf Transporten, Vandalismus (mutwillige Zerstörungen im Betrieb), Schäden durch austretendes Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel. Im Zusammenhang mit den genannten Gefahren und Risiken bietet sich auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung an. Denn wird der Betriebsablauf - beispislweise durch einen Brandschaden - unterbrochen oder behindert, entstehen ja trotzdem weiterlaufende Kosten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt dann nicht nur diese Ausgaben, sondern deckt auch die durch den Schaden entgangenen Gewinne ab.

Sinnvoll ist auch eine Elektronikversicherung der vorhandenen Hard- und Software gegen Beschädigung und Zerstörung. Im Rahmen der Datenträgerversicherung werden sogar die Kosten für Wiederbeschaffung oder Rekonstruktion der Datenbestände übernommen.

Wichtig: Sämtliche Beiträge für betriebliche Versicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

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