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Richtlinien

Vorsteuerabzug wackelt

Unternehmer müssen den Umsatzsteuernachweis auf Eingangsrechnungen ab sofort noch genauer prüfen als bisher. Ist die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen, ist der Vorsteuerabzug in Gefahr.

Unternehmer müssen den Umsatzsteuernachweis auf Eingangsrechnungen ab sofort noch genauer prüfen als bisher. Der Grund: Seit Bekanntgabe der neuen Umsatzsteuerrichtlinien können die Rechnungsempfänger zu hoch ausgewiesene und bezahlte Umsatzsteuer nicht mehr als Vorsteuer geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert nur noch die gesetzlich zulässige Vorsteuer. Der Rechnungsaussteller muss allerdings nach wie vor die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer abführen (A 192 Abs. 6 und 7 UStR; BFH, Urteil vom 2.4.1998 II S. 695).

Tipp: Die Kontrolle der Eingangsrechnungen lohnt sich also. Wer zu hohe Vorsteuern geltend macht, muss bei Jahre später stattfindenden Betriebsprüfungen ansonsten womöglich die zu hoch geltend gemachten Vorsteuern samt Zinsen ans Finanzamt zurückbezahlen.

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