Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Richtlinien

Vorsteuerabzug wackelt

Unternehmer müssen den Umsatzsteuernachweis auf Eingangsrechnungen ab sofort noch genauer prüfen als bisher. Ist die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen, ist der Vorsteuerabzug in Gefahr.

Unternehmer müssen den Umsatzsteuernachweis auf Eingangsrechnungen ab sofort noch genauer prüfen als bisher. Der Grund: Seit Bekanntgabe der neuen Umsatzsteuerrichtlinien können die Rechnungsempfänger zu hoch ausgewiesene und bezahlte Umsatzsteuer nicht mehr als Vorsteuer geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert nur noch die gesetzlich zulässige Vorsteuer. Der Rechnungsaussteller muss allerdings nach wie vor die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer abführen (A 192 Abs. 6 und 7 UStR; BFH, Urteil vom 2.4.1998 II S. 695).

Tipp: Die Kontrolle der Eingangsrechnungen lohnt sich also. Wer zu hohe Vorsteuern geltend macht, muss bei Jahre später stattfindenden Betriebsprüfungen ansonsten womöglich die zu hoch geltend gemachten Vorsteuern samt Zinsen ans Finanzamt zurückbezahlen.

Noch mehr geldwerte Steuertipps vom Steuerexperten und Finanzwissenschaftler Bernhard Köstler finden Sie im Internet unter

www.steuerticker.de

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Steuern

Postadresse in Rechnung genügt für Vorsteuerabzug

Problemfall Vorsteuerabzug: Was tun, wenn der Subunternehmer zwei Adressen hat und in der Rechnung seine Firmenadresse nicht steht? Die Antwort kommt aus Luxemburg.

    • Steuern, Umsatzsteuer
Fehlerhafte Rechnung: Ohne rückwirkende Rechnungskorrektur werden Steuernachzahlungen und Verzugszinsen fällig.

Steuern

Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei Adressfehler

Eingangsrechnungen ohne Ihren korrekten Firmennamen lassen sich nicht rückwirkend korrigieren. Zumindest nicht, wenn am Firmensitz mehrere Unternehmen gemeldet sind.

    • Steuern

Steuern

Bewirtungsbeleg: Vorsteuerabzug trotz fehlender Angaben?

Wer Vorsteuer auf den Bewirtungsbeleg ziehen will, kann die Pflichtangaben Jahre später nachtragen. Glaubhaft müssen die Angaben allerdings sein.

    • Steuern

Steuern

Wann haben Betrugsopfer Anspruch auf die Vorsteuer?

Wenn Betrüger Sie um die Anzahlung prellen, wollte das Finanzamt bisher die Vorsteuer nicht erstatten. Dieses Urteil ändert das!

    • Steuern