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Wahlkampfhilfe Wasserschaden

Wahlkampfhilfe Wasserschaden

Schnellschuss oder praktikabler Vorschlag? Das jüngste Kanzlerwort steht weiter in der Kritik. Hintergrund: Gerhard Schröder will dafür sorgen, dass „hochwassergeschädigte Betriebe nicht wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten Insolvenz“ anmelden müssen.

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05.09.2002

Wahlkampfhilfe Wasserschaden

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Schnellschuss oder praktikabler Vorschlag? Das jüngste Kanzlerwort steht weiter in der Kritik. Hintergrund: Gerhard Schröder will dafür sorgen, dass „hochwassergeschädigte Betriebe nicht wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten Insolvenz“ anmelden müssen.

Schnellschuss oder praktikabler Vorschlag? Das jüngste Kanzlerwort steht weiter in der Kritik. Gerhard Schröder will dafür sorgen, dass hochwassergeschädigte Betriebe nicht wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten Insolvenz anmelden müssen.

Nachdem Schöder bereits am Mittwoch das Kopfschütteln zahlreicher Insolvenzexperten über sich ergehen lassen musste (handwerk.com berichtete), hat jetzt auch der politische Gegner das Kanzlervorhaben aufs Korn genommen. Das Verlängern der Drei-Wochen-Frist bis Jahresende ist ohne gesetzliche Änderung nicht möglich, sagt Norbert Geis, Rechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wenn Unternehmer, die zahlungsunfähig seien, nicht unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen würden, sei dies nach geltendem Recht eine Straftat, erklärt Geis. Doch das habe die Bundesregierung aus wahlkampftaktischen Gründen gelinde gesagt beiseite gelegt. Der Kanzler wiege die Betroffenen in unangebrachter Sicherheit.

Nach Ansicht von Norbert Geis sind allein Sofortmaßnahmen zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wirksame Hilfen.

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