Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Bei Kündigung

Wann Sie Fortbildungskosten zurückfordern können

Sie schicken einen Mitarbeiter auf Fortbildung und wollen vermeiden, dass er bald danach kündigt? Das können Sie mit dem Angestellten vereinbaren. Doch Vorsicht: Dabei gilt es einiges zu beachten.

Wenn der Weiterqualifizierte früher als gewünscht aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, können Sie ihn nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rückzahlung der Fortbildungskosten verpflichten. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor.

Zum einen muss die Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil bringen. Dieser kann in einer Gehaltserhöhung bestehen oder darin, dass der Mitarbeiter die erworbenen Kenntnisse auch anderweitig nutzen kann.

Zum anderen müssen die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der vereinbarten Bindung an das Arbeitsverhältnis in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Laut Urteil resultieren folgende zulässige Bindungsdauern aus Fortbildungszeiten (dabei werden einzelne Tage nicht zusammenhängender Zeiten zusammengerechnet):

Fortbildung                              maximale Bindungsdauer

ein Monat                                sechs Monate

zwei Monate                            ein Jahr

drei bis vier Monate                 zwei Jahre

sechs Monate-ein Jahr             drei Jahre

mehr als zwei Jahre                  fünf Jahre

Bei einer kürzeren Ausbildung kann eine längere Bindung jedoch gerechtfertigt sein, wenn die Fortbildung sehr teuer ist oder dem Mitarbeiter überdurchschnittlich große Vorteile bringt.

Dem BAG-Urteil liegt die Klage einer Mitarbeiterin zugrunde, die ein gutes Jahr nach einer sechstägigen Fortbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausschied. Aufgrund einer Vereinbarung hatte der Chef daraufhin Kosten für die Fortbildung von ihrem Gehalt einbehalten. Denn er hatte die Mitarbeiterin in einer Vereinbarung zwei Jahre an sich binden wollen. Unverhältnismäßig, urteilten die Richter.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Neuer Abschluss für Bauhandwerker: Ein Schwerpunkt ist das Thema Building Information Modeling (BIM) bei der Fortbildung zum Bachelor Professional.

Strategie

Für Bauhandwerker: Neue Fortbildung zum Bachelor Professional

Im Herbst 2024 startet ein neues Fortbildungsangebot: Es soll Bauhandwerker fit für die digitale Planung und die Umsetzung von Modernisierungsprojekten machen.

    • Strategie
Ferienjobber gesucht !

Personal

Ferienjobs für Schüler: Das müssen Arbeitgeber beachten

Mit Ferienjobs können Schüler ihr Taschengeld aufbessern. Für Betriebe sind sie eine Möglichkeit, potenzielle Azubis zu finden. Allerdings gilt es dabei einige Regeln zu beachten.

    • Personal, Personalbeschaffung
Keine Skontofrist im Vertrag: Laut einem Urteil kann der Betrieb in solchen Fällen selbst eine Frist festsetzen.

Recht

Skontovereinbarung ohne Frist: Wer bestimmt das Zahlungsziel?

Ein Handwerksbetrieb vereinbart mit einem Kunden Skonto. Doch der Vertrag sieht keine Skontofrist vor. Deshalb musste ein Gericht entscheiden, welche Frist gilt.

    • Recht, Baurecht
Wer bei sichtbaren Gefahren im Treppenhaus zu Schaden kommt, muss nicht zwingend Schmerzensgeld erhalten.

Arbeitsunfall

Sturz wegen Löchern im Malervlies: Anspruch auf Schmerzensgeld?

Trotz Warnung ignoriert ein Angestellter den Hinweis auf eine Gefahr im Treppenhaus und stürzt. Ein Gericht musste jetzt entscheiden, ob ihm eine Entschädigung zusteht.

    • Recht