Vor gefälschten Rechnungen vom Amtsgericht warnt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Der Verband habe etliche Beschwerden erhalten – auch von Amtsgerichten.
So sehen die Schreiben laut Schutzverband aus:
- Oben links auf dem Formular befinde sich das Landeswappen, dazu käme der Hinweis auf das Land Bundesland und Amtsgericht Stadt mit Amtsgericht.
- Rechts oben werde eine anordnende Dienststelle mit dem Bearbeiter Herr Schröder genannt. Er habe auf allen Schreiben die Düsseldorfer Durchwahl 0211-78178-981378. Die Handelsregisternummer des angeschriebenen Unternehmens werde als Kassenzeichen bezeichnet.
- Titel des Formulars laute Zahlungsaufforderung.
- Ein Betrag von 349,00 Euro werde für Kassenschuss gemäß §13 / GnotKG, Anmeldung Handelsregister abgerechnet.
- Versendet werde von einer „ZS Zahldienststelle“, allerdings ohne eine Absenderadresse.
Der Schutzverband warnt davor, der Zahlungsaufforderung nachzukommen, „da die Abrechnung nicht vom Amtsgericht stammt“. Generell sollten solche Formulare mit amtlichem Anstrich Anlass zu betriebsinterner Vorsicht geben.
Um die Echtheit einer Zahlungsaufforderung zu prüfen, sei immer auf die Identität des Absenders zu achten. Da in diesem Fall die Absenderangabe lediglich den Hinweis ZS Zahldienststelle Amtsgericht X enthalte und eine Postleitzahl fehle, sei das keine gültige Absenderadresse. Eine fehlende Identität des Absenders sollte stets Zweifel an der Seriosität solcher Anschreiben auslösen, betont der Schutzverband.
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