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Freiwillig versichert

Warteschleife beim Krankengeld

Sie sind als Selbstständiger freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung? Und Sie haben noch keine Zusatzpolice für das Krankengeld abgeschlossen? Dann sollten Sie sich jetzt ruhig noch etwas mehr Zeit lassen: Die Regierung will nachbessern.

Gerade erst hatte die Bundesregierung im Rahmen der neusten Gesundheitsreform das Krankengeld für freiwillig selbstständig Krankenversicherte gestrichen (wir berichteten). Jetzt will sie es anscheinend wieder einführen.

Geplant scheint, dass freiwillig selbstständig Krankenversicherte Anspruch auf ein "gesetzliches Krankengeld" ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit haben sollen. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein "Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes" vom 22. Dezember 2008 sieht das vor.

Teurer soll das für die freiwillig Versicherten nicht werden. Das "gesetzliche Krankengeld" wäre im allgemeinen Beitragssatz enthalten. Krankengeldansprüche vor der siebten Woche müssten bei Bedarf jedoch privat abgesichert werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Änderung schon rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.

Vorteil des "gesetzlichen Krankengelds": Versicherte könnten es ohne zusätzliche vertragliche Verbindung in Anspruch nehmen. Eine Alternative dazu wäre es, einen Wahltarif der Gesetzlichen abzuschließen und sich damit auf drei Jahre vertraglich an seine Krankenkasse zu binden. Auch die zweite Alternative, eine private Krankentagegeldversicherung, bringt vertragliche Kündigungsfristen mit sich.

Weitere Infos:

Krankengeld: Riskante Lücke für Kleinbetriebe

Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes"

(jw)

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