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Rentensteuer: Der Fiskus kassiert (meistens) ab!

Was bleibt von Ihrer Rente netto übrig?

Iimmer mehr Menschen müssen immer mehr Steuern auf ihre Rente zahlen. Egal, ob Gesetzliche, Riester oder Rürup. Was lohnt sich da eigentlich noch als Altersvorsorge?

Schon heute gilt: Immer mehr Senioren müssen auf ihre Rente Steuern zahlen. Um 44 Prozent ist die Zahl der steuerzahlenden Alten zwischen 2004 und 2007 gestiegen. Auch die jährliche Steuerlast der Rentner ist in dieser Zeit gestiegen: um durchschnittlich 851 Euro. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.

Zwei Faktoren treiben die Steuerlast
Dafür gibt es zwei Gründe, erläutert Steuerberater Dirk Witte aus Oldenburg:

  • Zum einen wächst die Zahl der Rentner, die im Alter nicht nur Einkommen aus Rente beziehen, sondern auch aus Kapitalvermögen und Immobilien.
  • Zum anderen greift bei diesen vermögenden Rentnern besonders deutlich die 2004 eingeführte Rentensteuer.

"Wer nur Rente bezieht, ist von der Rentensteuer kaum betroffen. Erst die Kombination aus steigender Rentensteuer und Wohlstand im Alter führt zu der steigenden Zahl steuerzahlender Rentner."



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 Wer später in Rente geht, zahlt automatisch mehr Steuern

Die reinen Renteneinkünfte selbst belastet die Rentensteuer allerdings auch: Der steuerpflichtige Anteil einer Rente steigt immer weiter, je später man in die Rente eintritt – bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent.

Ganz so happig, wie es klingt, kommt es allerdings nicht. Immerhin gibt es noch eine Reihe von Freibeträgen, betont Witte.

Faktisch bedeute das: Wer als Single im Jahr 2006 Rentner wurde, muss erst ab einer monatlichen Rente von 1519 Euro Steuern zahlen. Wer 2011 Rentner wurde, für den liegt die Steuergrenze schon  niedriger – bei 1310 Euro monatlich. An diesen Grenzen ändert sich nichts mehr: Egal wie alt jemand wird – der steuerfreie Anteil ist für den Rest des Lebens fix. "2040 dürfte die steuerfreie Grenze bei entsprechender Anpassung des Grundfreibetrags voraussichtlich auf rund rund 830 Euro fallen", hat Witte ermittelt.

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Gesetzliche, Riester- und Rürup-Rente sind betroffen

Betroffen seien davon auch alle Handwerker, die 18 Jahre lang zur Zahlung in die Rentenkasse verpflichtet sind oder freiwillig einzahlen. Zudem fallen nicht nur gesetzliche Renten unter diese Regelung, sondern alle Alterseinkünfte, betont Witte, also auch private Riester- und Rürup-Renten.

Im Gegenzug steigt nach und nach der Anteil der Vorsorgebeiträge, die ein Unternehmer jetzt schon von der Steuer absetzen kann.

Ein echter Ausgleich für die Rentensteuer und Anreiz zur privaten Vorsorge? "Im Einzelfall kann man dadurch zwar einen Steuervorteil haben, aber die meisten kleinen Unternehmer mit einem durchschnittlichen Gewinn zahlen unter dem Strich und über alle Jahre einschließlich Rentenzeit berechnet einfach nur mehr Steuern." Wittes Rat: "Wer dazu nicht verpflichtet ist, sollte keine freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten."

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Schuldenfreie Immobilie ist die erste erste Wahl

Steuerberater Dirk Witte empfiehlt als Vorsorgeziel "eine schuldenfreie Immobilie" – zunächst ein Eigenheim, und, wenn dann noch Luft ist, vermietbare Immobilien. Die Vorteile: "Ich habe jetzt Steuervorteile, spare später die Kaltmiete und habe einen Vermögenswert. Zum Vergleich: Wenn ich sterbe, sind die Einzahlungen in die Rentenversicherung futsch, da ist kein Vermögenswert, den ich hinterlasse."

Vor allem für Inhaber kleinerer Handwerksbetriebe sei die Immobilie daher die sinnvollste Methode der Vorsorge, betont Witte: "Wie soll jemand, der Familie hat und 40 000 bis 45 000 Euro Gewinn im Jahr macht, sonst seine Altersvorsorge finanzieren?"

Bei Riester- und Rürup-Produkten hingegen "sollte jeder genau prüfen, ob und welche Produkte sich im konkreten Fall wirklich lohnen".

  • Riester-Produkte: Riester-Produkte lohnen sich nach Wittes Einschätzung nur, wenn Sparer zulagenberechtigt sind und diese Zulagen auch in Anspruch nehmen. Das bestätigen auch Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest. Wichtig sei zudem, "ein Produkt zu finden, das günstig ist und zur individuellen Lebenssituation passt" (Finanztest 2/2012). So könnte Riester eventuell interessant sein für junge Familien mit mehreren Kindern, meint zum Beispiel Dirk Witte: "Ist der eine Ehegatte angestellt und riestert, dann kann der Partner ebenfalls riestern, auch wenn er selbstständig ist. Mit zwei oder mehr Kindern kann jeder Gatte die Kinderzulage bekommen – dann lohnt sich das richtig." Unter solchen Umständen könnte Riester auch bei der Immobilienfinanzierung helfen, per Riester-Baudarlehen oder Riester-Bausparvertrag.
  • Rürup-Produkte: Eine Basis-Rentenversicherung, die sogenannte Rürup-Rente, wäre die Alternative für selbstständige Handwerker, für die Riester-Produkte nicht infrage kommen. Hier gibt es keine Zulagen, sondern Steuervorteile. "Wenn der Betrieb mindestens 50 000 Euro Gewinn vor Steuern und Versicherungen abwirft, kann das steuerlich interessant werden", sagt der Steuerberater.

 

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Die entscheidende Frage: Habe ich das Geld übrig?

Doch egal, ob Riester oder Rürup: "Prüfen Sie immer zuerst, ob Sie bei einem konkreten Produkt wirklich die Förderung oder den Steuervorteil nutzen können und wie sich das finanziell auswirkt", rät Witte. Vor allem sollte sich ein Handwerker jedoch immer die Frage stellen, ob er das Geld überhaupt übrig hat, empfiehlt der Experte. Wer etwa noch seine Immobilie abbezahlt, sollte sich erst einmal darum kümmern: "Wenn man die Möglichkeit hat, die Immobilie schneller als geplant abzulösen, ist die Rendite immer höher als bei jedem Vorsorgeprodukt."     

Weitere Infos zum Thema Rente - Alter - Vorsorge:                 



(jw)

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