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Stromkosten im Handwerk

Was die EEG-Umlage kostet

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schlägt bei den meisten Handwerksbetrieben spürbar zu Buche. Auf der anderen Seite profitiert ein Teil auch davon. Eine neue Studie legt Kosten und Nutzen offen.

Die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien kostet die Handwerksbetriebe hierzulande jährlich zwischen 0,9 und 1,1 Milliarden Euro. Rein statistisch ergibt sich daraus eine durchschnittliche Mehrbelastung von rund 1750 Euro pro Jahr und Unternehmen.

Bei diesen Zahlen handelt es sich um Schätzwerte, die das Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh) gerade  veröffentlicht hat. Der Autor der Studie, Petrik Runst, hat dafür zum einen eine Energie-Verbrauchs-Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks aus dem ersten Quartal des Jahres 2012 ausgewertet – das waren die Antworten von 5300 Handwerksbetrieben aus dem gesamten Bundesgebiet. Zum anderen zog er dafür eine Energiestatistik der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (http://www.ag-energiebilanzen.de/) für das gleiche Jahr heran.

Unter einer besonders hohen Kostenbelastung haben der Studie zufolge stromintensive Gewerke wie Fleischer, Bäcker, Brauer, Textilreiniger, Galvaniseure, Metallbauer und Feinwerkmechaniker zu leiden. Ein typischer Fleischer mit einem jährlichen Stromverbrauch von 50.000 Kilowattstunden muss demnach 2857 Euro pro Jahr für die Umlage zahlen, und bei einem Galvaniseur mit einem Verbrauch von 200.430 Kilowattstunden summieren sich die Kosten auf 11.451 Euro.

Großunternehmen werden auf Kosten des Handwerks entlastet. Mehr dazu auf Seite 2.

Handwerk gegenüber Großunternehmen benachteiligt

In seiner Untersuchung weist das ifh Göttingen außerdem darauf hin, dass die Ausgleichsregelung für 2096 ausgewählte Großunternehmen zu Wettbewerbsverzerrungen führt: Sie zahlen eine deutlich geringer Umlage, um sie im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen. „Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle summieren sich die voraussichtlichen Entlastungen im Jahr 2014 auf ungefähr 5,1 Mrd. Euro“, heißt es dazu in der Studie. Diese Entlastung von Großunternehmen müsse in Form einer erhöhten Umlage von den Haushalten und kleineren Unternehmen, also auch dem Handwerk, getragen werden. So seien zum Beispiel handwerkliche Bäckereien, die diese Ausgleichsregelung nicht in Anspruch nehmen können, gegenüber industriell produzierenden Teiglingherstellern benachteiligt. „Würden die Großunternehmen die volle Umlage bezahlen, ergäbe sich damit eine um circa 22 Prozent reduzierte EEG-Umlagebelastung für alle Stromverbraucher.“

Doch die Energiewende kostet nicht nur, sondern eröffnet Handwerksbetrieben auch neue Absatzfelder. Zu den Profiteuren zählen laut Studie zum Beispiel Elektro- und Sanitär-Heizung-Klima-Betriebe (SHK-Betriebe), aber auch Luftheizungsbauer oder Dachdecker. Die Wartung und Installation von Photovoltaikanlagen und solarthermischen Heizungen habe im Jahr 2011 im Elektrohandwerk 4,52 Prozent des Umsatzes ausgemacht (2,576 Milliarden Euro). Im Bereich SHK habe der Umsatzanteil von Aufträgen mit Bezug zu erneuerbaren Energien im Jahr 2007 bei 15 Prozent gelegen.

(afu)

Die Studie „Die Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf das Handwerk“ von Petrik Runst ist als Arbeitsheft Nr. 75 in der Schriftenreihe „Göttinger Handwerkswirtschaftliche Arbeitshefte“ bei Mecke Druck und Verlag, Christian-Blank-Straße 3, 37115 Duderstadt, erschienen. Sie umfasst 28 Seiten und kostet 10 Euro. Bestellungen unter Tel.: 05527 / 98 19 22, oder E-Mail: helmut.mecke@meckedruck.de. ISBN 978-3-86944-145-0

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