Konjunkturpakete gegen die Wirtschaftskrise? Alles schön und gut, meint Martin Bauermeister. "Doch uns würde es schon helfen, wenn der Staat die ungerechten Bestandteile der Steuergesetzgebung korrigieren würde #147;, sagt der Malermeister aus Bahrdorf. Dabei könnte es sich der Staat einfach machen: "Er müsste nur die Ist-Besteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer auf zwei Millionen Euro anheben", fordert der Unternehmer. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro (500.000 Euro in den neuen Bundesländern). Das bedeutet: Wer diese Grenze überschreitet, muss auf jede Rechnung bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuer abführen. Bei dieser sogenannten Soll-Besteuerung interessiert es den Staat nicht, ob der Kunde schon gezahlt hat, es zählt nur die geschriebene Rechnung. Wer unter dieser Grenze bleibt, kann zwischen Soll- und Ist-Besteuerung wählen. Bei der Ist-Besteuerung wird die Abgabe erst fällig, wenn der Kunde bezahlt hat. "Wer unter die Soll-Besteuerung fällt, gibt dem Staat praktisch das ganze Jahr einen zinslosen Dauerkredit", klagt Bauermeister.
Dabei hat es der Staat selbst durchaus nicht eilig, seine eigenen Rechnungen zu bezahlen. Wie Umfragen der Creditreform regelmäßig belegen, zahlen öffentliche Kunden deutlich langsamer als private. Nur rund zwei Drittel begleichen ihre Rechnung pünktlich binnen 30 Tagen.
Dass viele Firmen unter dem Problem der Soll-Besteurerung leiden, bestätigt Jens Hanspach, Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich. Die Argumentation des Staates sei recht einfach: "Wenn die Arbeit fertig und die Rechnung geschrieben ist, hat der Handwerker gegenüber dem Kunden einen Anspruch und der Staat gegenüber dem Handwerker", erläutert Hanspach. Wie schnell ein Unternehmer seine Ansprüche durchsetze, sei aus dieser Perspektive sein eigenes Problem. "Aber das hat mit der Praxis in den Betrieben natürlich nichts zu tun #147;, weiß der Jurist. #132;Zahlungsverzögerungen sind nun mal die Regel. #147;
Das Handwerk sei von der Soll-Besteuerung besonders stark betroffen, ergänzt Eckhard Sudmeyer von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. "Viele Gewerke sind sehr personalintensiv und können daher für ihr Material nur wenig Vorsteuer gegenrechnen. Dadurch wird die Vorauszahlung besonders hoch. #147; Die Handwerkskammer fordere seit längerem, die Umsatzsteuergrenze bundesweit auf eine Million Euro anzuheben. "Dann hätten 90 Prozent der Handwerker das Wahlrecht zwischen Soll- und Ist-Besteuerung #147;, sagt Sudmeyer. Viel kosten würde das den Staat angesichts der niedrigen Zinsen nicht, und da weiter ein Wahlrecht bestehe, sei auch nicht mit Widerstand aus materialintensiven Branchen zu rechnen. Jetzt warte die Kammer auf Rückmeldung aus Berlin, sagt Sudmeyer. Im Konjunkturpaket II wurde der Vorschlag zwar noch nicht aufgenommen, "aber das lässt sich ja jederzeit umsetzen. #147;
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