Foto: ©shefkate - stock.adobe.com
Doctor woman sitting with male patient at the desk .

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsrecht

Einstündiger Arztbesuch ist kein Arbeitsunfall

Ein Beschäftigter ging während der Arbeitszeit zum Arzt. Auf dem Rückweg hatte er einen Unfall. Gesetzlich versichert war er dabei nicht, urteilte ein Gericht.

Auf einen Blick:

  • Ein Beschäftigter verunglückt, als er nach einem einstündigen Arztbesuch in seinen Betrieb zurückkehren will.

  • Der Termin sei Privatsache und daher unversichert, urteilte das Sozialgericht Dortmund.

  • Hätte der Arztbesuch zwei Stunden oder länger gedauert, wäre der Arbeitnehmer versichert gewesen.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer ging während seiner Arbeitszeit zum Orthopäden. Nach dem einstündigen Arztbesuch wurde er auf dem Rückweg zu seiner Arbeitsstätte in einen Verkehrsunfall verwickelt und verletzte sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Köln lehnte die Anerkennung als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall ab mit der Begründung, dass der Weg zum Arzt und zurück eine unversicherte private Tätigkeit darstelle. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin vor dem Sozialgericht Dortmund.

Arztbesuche sind Privatsache

Das Urteil: Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab. Der Kläger sei nicht auf einem mit seiner versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Betriebsweg verunglückt. Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit wie vorliegend der Arztbesuch seien dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen und daher unversichert. Dabei sei es unerheblich, dass der Arztbesuch auch der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Arbeitskraft und damit betrieblichen Belangen diene. Der Kläger habe nicht davon ausgehen können, mit dem Arztbesuch eine vermeintliche Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis zu erfüllen.

Besonderheit bei Wegeunfällen: Der dritte Ort

Ein Wegeunfall liegt dem Sozialgericht zufolge auch deshalb nicht vor, weil der Kläger sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf einem versicherten Weg von einem sogenannten dritten Ort zu seiner Arbeitsstätte befunden habe.

Grundsätzlich kann nämlich ein versicherter Weg zur Arbeitsstätte laut Sozialgesetzbuch auch von einem anderen („dritten“) Ort als der Wohnung aus angetreten werden, denn die Norm legt nur den Arbeitsort als End- oder Ausgangspunkt des Weges fest. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen sich der Versicherte an jenem Ort aufhält. So ist es in einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.07.2016 nachzulesen (Aktenzeichen B 2 U 16/14 R).

Entscheidend ist dabei, ob der Weg an diesem Ort unterbrochen wird (nicht versichert) oder dort beginnt (versichert). Letzteres ist laut Gesetzgeber dann der Fall, wenn der Aufenthalt am „dritten Ort“ mindestens zwei Stunden dauert. Im vorliegenden Fall hätte sich der Kläger demnach mindestens zwei Stunden in der Arztpraxis aufhalten müssen, stellte das Sozialgericht Dortmund klar. Das jedoch sei nicht der Fall gewesen.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2018, Aktenzeichen: S 36 U 131/17

Auch interessant:

Unfall auf dem Arbeitsweg: Bloß nicht vom Pfad abkommen

Ein versicherter Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn das Unglück auf direktem Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung passiert. Wie eng die Sozialgerichte das sehen, zeigen aktuelle Urteile.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Recht

Arztbesuch kann Arbeitszeit sein

Ein nach Tarif bezahlter Monteur muss während der Arbeitszeit für anderthalb Stunden zum Arzt. Für diese Zeit steht ihm Lohnfortzahlung zu, entschied jetzt ein Gericht.

    • Recht, Arbeitsrecht

Recht

Wegeunfall ja oder nein? 5 Urteile sollten Sie kennen

Oft müssen Gerichte klären, ob ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit über die gesetzliche Versicherung abgedeckt ist oder nicht. 5 Urteile geben Orientierung.

    • Recht

Recht

Arbeitsunfall: Diese 7 Urteile sollten Chefs kennen!

Gegen Arbeitsunfälle sind Mitarbeiter zwar gesetzlich versichert. Doch wann ist es ein Arbeitsunfall? 7 Urteile, die Sie kennen sollten.

    • Recht

Arbeitsrecht

Arbeitsunfall oder nicht? Die Details machen den Unterschied

Betrunken gestürzt: Arbeitsunfall. Auf Firmentoilette verunfallt: leider Privatsache. Wir erklären die Feinheiten des Versicherungsschutzes – und worauf es bei der Unfall-Schilderung ankommt.

    • Arbeitsrecht