Spätestens seit der Werbung eines großen Möbelhauses ist das Werfen von Tannenbäumen aus dem Fenster keine Seltenheit mehr. Wer jedoch seinen Baum achtlos aus dem Fenster oder vom Balkon wirft und dabei einen Passanten verletzt, macht sich zumindest der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Das teilt das Rechtsportal anwaltsauskunft.de mit.
Beim Werfen sollte man vorsichtig sein. Richtet der Baum einen Schaden an, hafte der Baumwerfer. „Hat man die Gefahr für Passanten aber erkannt und eine Verletzung billigend in Kauf genommen, liegt sogar eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung vor“, sagt Swen Walentowski, Sprecher des Portals. Dafür könnten Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Schäden an Autos, abgestellten Fahrrädern im Hof oder anderen Balkonen seien Sachbeschädigungen. Eine fahrlässige Sachbeschädigung sei zwar nicht strafbar. Dennoch müsse derjenige für die Schäden aufkommen, der den Baum geworfen hat.
Normalerweise kündigt der örtliche Müll-Entsorger an, wo sich Sammelstellen für die Tannenbäume befinden und wann sie abgeholt werden. Alternativ nehmen auch die Recyclinghöfe Weihnachtsbäume an.
Nicht erlaubt sei es hingegen, Bäume einfach im Wald oder in einem Park zu entsorgen. Dafür drohen Bußgelder zwischen 5 und 300 Euro, teilt anwaltsauskunft.de mit. (red)
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