Urteil
Weihnachtsgeld darf auf Mindestlohn angerechnet werden
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können auf den Mindestlohn angerechnet werden. Unter einer Voraussetzung.
Urteil
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können auf den Mindestlohn angerechnet werden. Unter einer Voraussetzung.
Dürfen Arbeitgeber Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfach streichen, um das eingesparte Geld für die Zahlung des Mindestlohns zu nutzen?
6,44 Euro Stundenlohn plus Leistungszulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Ist das zusammengerechnet nicht schon der Mindestlohn? Ein Arbeitgeber hat es ausprobiert – und landete damit vor Gericht.
Weihnachtsgeld steht einem Mitarbeiter auch dann zu, wenn Sie das Arbeitsverhältnis bereits fristgerecht beendet haben. Mit einer Klausel im Arbeitsvertrag lässt sich die Zahlung von Weihnachtsgeld bei einem gekündigten Arbeitsverhältnis nicht generell ausschließen.
Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn anrechnen? Ein Urteil erlaubt das – doch sollte man das ausnutzen? Ein Handwerker hält dagegen!