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Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld nicht an Leistungen geknüpft

 Weihnachtsgeld  

Auch wer schlecht arbeitet oder sonst betriebliche Probleme bereitet, hat Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld. Darauf macht der Bonner Informationsdienst "Sozialversicherungsberater" unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main aufmerksam. Nach Ansicht der Richter hat diese Sonderzahlung in aller Regel einen Treuecharakter. Eine Kürzung oder Streichung wegen angeblicher oder tatsächlicher Leistungsprobleme oder anderer verhaltens- sowie personenbedingter Umstände sei deshalb nicht möglich. Nur wenn im Arbeitsvertrag die Auszahlung des Weihnachtsgeldes an bestimmte Leistungskriterien gekoppelt ist, sei der Arbeitgeber zur Streichung oder Kürzung berechtigt. (Az: 7 Ca 1743/99)

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