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Handwerkerleistung

Weniger Bürokratie beim Steuerbonus

Wichtig für Ihre Kunden: Wer den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nutzen will, muss die Belege beim Finanzamt nur noch auf Nachfrage vorlegen.

Nach Medienberichten müssen Steuerzahler schon bei der Steuererklärung 2008 nicht mehr automatisch die Belege für bezahlte Handwerkerrechnungen beifügen. Wie Haufe und die Neuen Wirtschaftsbriefe berichten, genüge es, Rechnung und Zahlungsbeleg auf Nachfrage des Finanzamtes einzureichen. Die Belege würden künftig nur noch in Einzelfällen nachgefordert.

An den Voraussetzungen für den Steuerbonus ändere sich jedoch nichts: Erforderlich sind:

eine Rechnung des Handwerkers

eine Zahlung auf das Konto des Handwerkers

ein Zahlungsbeleg

Für 2007 gilt zudem noch das bisheriger Verfahren: Bisher hatte der Fiskus den Bonus automatisch versagt, wenn nicht sofort alle Belege eingereicht wurden.

Weitere Infos:

Musterrechnung für den Steuerbonus

(jw)

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