Für KI, die Betriebe beim Einbau nicht verändern, sollen sie künftig nicht haften.
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Für KI, die Betriebe beim Einbau nicht verändern, sollen sie künftig nicht haften.

Digitalisierung

Haftungsrisiko bei künstlicher Intelligenz: EU will Betriebe entlasten

Für Betriebe, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten, sollen Haftungsrisiken sinken. Der ZDH begrüßt die geplante Entlastung.

Die EU-Kommission will die Haftungsregeln für Künstliche Intelligenz (KI) vereinheitlichen. Dazu hat sie zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Vorschläge: Sie tragen dazu bei, „das Haftungsrisiko für Betriebe zu verringern“, sagt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Die EU-Kommission passe damit die Haftung an die digitale Realität an.

Als Beispiel führt Wollseifer an: „Wenn ein Sanitär-Betrieb künftig eine Heizung mit KI einbaut und aktiviert, die eigentliche KI aber nicht beeinflusst, wird entsprechend der vorgeschlagenen Kriterien im Schadensfall nicht der einbauende Sanitär-Betrieb haften, sondern der Hersteller der Heizung oder der sie steuernden Software.“ Denn nur die Hersteller könnten die Technologie und Funktionsweise der KI beeinflussen. Die Haftung der Handwerksbetriebe müsse sich hingegen auf Verstöße gegen Sicherheitspflichten und rechtliche Verpflichtungen zur Schadensverhütung beschränken.

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Positiv bewertet der ZDH zudem, dass die Kommissionsvorschläge für die überarbeitete Produkthaftungs-Richtlinie bei der verschuldungsunabhängigen Produkthaftung so ausgestaltet sind, dass bei der Verwendung neuer Technologien in Zukunft keine unverhältnismäßigen Haftungsrisiken auf Handwerksbetriebe zukommen. „Angesichts der Belastungen aus der Pandemie, durch Lieferengpässe und Materialknappheiten sowie durch extrem gestiegene Energiepreise dürfen Handwerksbetriebe nicht der Gefahr ausgesetzt werden, für Schäden zu haften, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren“, betont Wollseifer.

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