Fachkräftemangel ist in vielen Branchen ein Thema, auch beim Handwerk. Betriebe bilden deshalb aus und sorgen so für Nachwuchskräfte. Doch auch mancher Ausbildungsplatz ist schwer zu besetzen. Arbeitgeber müssen mehr auf Jugendliche zugehen und Neues probieren. Eine Möglichkeit ist die Teilzeitausbildung. „Wir hätten ohne diese Möglichkeit unsere Stellen nicht alle besetzt“, sagt Gesa Lüken-Hoppmann, Personalverantwortliche der Bäckerei Hoppmann in Ostfriesland. Der traditionsreiche Familienbetrieb bildet aus, und das seit Jahren auch in Teilzeit. Von den derzeit 33 Azubis sind sieben teilzeitbeschäftigt.
Wie funktioniert Teilzeitausbildung?
Laut § 8 Berufsbildungsgesetz kann bei „berechtigtem Interesse“ die wöchentliche Arbeitszeit von Auszubildenden gekürzt werden. Ein berechtigtes Interesse hat jeder, der ein Kind zu versorgen oder einen Angehörigen zu pflegen hat. Ein entsprechender Antrag muss vom Ausbilder zusammen mit dem Ausbildungsvertrag und dem Nachweis des Interesses (etwa der Geburtsurkunde des Kindes) bei der Handwerkskammer eingereicht werden.
So weit, so einfach. Doch in der Praxis gibt es einige Klippen zu umschiffen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Lehrlinge darf zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche liegen. Unterschreitet sie 25 Wochenstunden, verlängert sich die Lehrzeit um ein Jahr. „Das kann ich nicht empfehlen“, sagt Marlies Malec, Gleichstellungsbeauftragte der Agentur für Arbeit in Leer. „Die Berufsschulpläne sind darauf nicht ausgerichtet.“ Günstig sei eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 25 und 28 Stunden. „Die Auszubildende arbeitet dann zum Beispiel von 8 bis 13 Uhr, es muss also keine Mittagspause berücksichtigt werden.“
