Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Kündigung wegen Drohung?

Wenn der Chef den Gesellen provoziert

Nase an Nase mit dem Chef. "Pass bloß auf, was Du sagst!", schreit der Geselle ... Wenn Sie meinen, dass so eine Drohung ein Kündigungsgrund ist, sollten Sie erstmal lesen, was sich der Chef des Dachdeckerbetriebs vorher geleistet hat.

Konflikte zwischen Mitarbeitern und Chefs sind gar nicht so selten. Die Kunst besteht darin, solche Streitereien als Chef nicht eskalieren zu lassen und sich Respekt zu verschaffen. Doch wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den Streit geradezu provoziert?

Der Chef als Täter
Der Fall: Der Lohn eines Dachdeckergesellen wird teilweise gepfändet. Sein Arbeitgeber, ein Kölner Dachdeckerbetrieb, behält die Pfändungsbeträge zwar monatelang ein, leitet sie jedoch nicht an den Gläubiger weiter.

Der Geselle weiß davon nichts. Erst als seine Ehefrau beim Steuerberater des Unternehmens anruft, fliegt die Sache auf. Der Junior-Chef des Handwerksbetriebs spricht seinen Mitarbeiter darauf an und verlangt von ihm, solche Anrufe zu unterbinden. Der Junior spricht von "asozialem Verhalten" der Ehefrau. Nun eskaliert die Situation - und das vor allen Mitarbeitern.

Schließlich stehen sich Junior-Chef und Geselle Nase an Nase gegenüber. Der Mitarbeiter schreit seinem Chef ins Gesicht und droht "Pass bloß auf, was Du sagst!" und "Pass bloß auf, Junge!"

Noch am gleichen Tag spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus. Er fühlt sich bedroht und in seiner "Autorität" gegenüber den Mitarbeitern abgewertet.

Der Geselle hingegen reicht Kündigungsschutzklage ein. Er sieht sich hintergangen, beleidigt und zu unrecht gekündigt.

Vor dem Landesarbeitsgericht Köln hat der Geselle recht bekommen. Warum er seinen Job dennoch los ist und was Arbeitgeber aus dem Urteil lernen können, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

Das Urteil: Chef hat den Streit provoziert

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln in diesem Fall liest sich wie ein Lehrstück für den Umgang mit Mitarbeitern und Kündigungsschutz.

Chef hat den Streit selbst zu verantworten
Ausgangpunkt der Auseinandersetzung ist für das Gericht das rechtswidrige Verhalten des Arbeitgebers. Wer bei einer Lohnpfändung Teile des Pfändungsbetrags einbehält und den Arbeitnehmer darüber nicht informiert, mache sich wegen Veruntreuung strafbar. Erst dadurch habe der Arbeitgeber den Anruf bei der Steuerberaterin und den anschließenden Streit ausgelöst.

Widerstand bei Beleidigungen ist rechtens
Der Junior-Chef hatte in dem Streit von "asozialem Verhalten" der Ehefrau des Gesellen gesprochen. Gemeint war damit der Anruf der Ehefrau bei der Steuerberaterin des Betriebs, um die ausbleibenden Zahlungen aufzuklären. Vor Gericht behauptete der Junior-Chef zwar, dass seine Steuerberaterin von "asozialem Verhalten" gesprochen und er sie nur zitiert habe. Doch aus Sicht der Richter spielte das keine Rolle: Strafbar sei es auch schon, die Beleidigungen anderer weiterzuverbreiten.

Beides müsse ein Mitarbeiter jedoch nicht einfach hinnehmen, entschied das Gericht. Die Worte "Pass auf, was Du sagst", seien lediglich eine "unmissverständliche Warnung" an den Junior-Chef gewesen, von weiteren Beleidigungen abzulassen. Folglich sei das kein Kündigungsgrund.

Nur Beweise zählen
Anfangs hatte der Junior-Chef dem Gesellen sogar körperliche Angriffe in Form versuchter Schläge unterstellt. Ein Zeuge konnte das jedoch nicht bestätigen. Damit war dieser Vorwurf als möglicher Kündigungsgrund vom Tisch.

Aggressives Verhalten ist kein tätlicher Angriff
Auch wenn sich Junior-Chef und Geselle im Streit schließlich Nase an Nase gegenüber standen, war das für die Richter noch keine "Tätlichkeit". "Das mag zwar ein aggressives Verhalten gewesen sein ... die Grenze zu einem körperlichen Angriff war damit aber noch nicht überschritten." Auch das also kein Kündigungsgrund.

Autorität muss man sich verdienen
Vorgesetzte können in einem Betrieb zwar grundsätzlich Autorität für sich beanspruchen, meinten die Richter. Diese Autorität beruhe jedoch "auf ihrem korrekten und rechtmäßigen Auftreten im Betrieb". Sie begründe sich "auf dem Respekt, der durch korrekte Leitung des Betriebs erworben wird".

In diesem Fall habe sich der Junior-Chef jedoch selbst seiner Autorität beraubt, indem er Geld veruntreut und Beleidigungen ausgesprochen habe. Daher: Kein Kündigungsgrund.

Alles in allem konnten die Richter keinen Grund für eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung entdecken. Der Arbeitgeber musste entsprechend Lohn nachzahlen.

Ausweg: Ordentliche Kündigung
Seinen Job ist der Dachdeckergeselle dennoch los. Der Grund: Der Arbeitgeber hatte zur Sicherheit gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Da der Dachdeckerbetrieb zu klein ist, um unter das Kündigungsschutzgesetz zu fallen, hatte der Geselle mit seiner Klage an diesem Punkt keinen Erfolg.

Weitere Infos zum Thema

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Nur rumsitzen und nichts tun? Nicht immer können Dachdecker-Azubis schon alle Arbeiten erledigen.

Streit um Rechnung

Kundin will Azubi-Lohn nicht zahlen – Chefin „kündigt“ ihr

Diese Dachdeckermeisterin steht hinter ihrem Azubi: Als eine Kundin seinen Stundenlohn nicht zahlen will, beendet sie die Zusammenarbeit – und erntet Zuspruch von Kollegen.

    • Personal
Dank Solarziegeln wird die Dachfläche optimal genutzt: Eine aufgständerte Anlage hätte die Stadt nur an der Nordseite erlaubt, das wollte der Kunde nicht.

handwerk.com-Serie

Lieblingsprojekt: Dachsanierung mit Hindernissen

Solarstrom vom Dach eines denkmalgeschützten Hauses? In Teil 1 der handwerk.com-Serie „Lieblingsprojekt“ berichtet ein Dachdeckermeister, wie er seinem Kunden diesen Wunsch erfüllt hat.

    • Politik und Gesellschaft, Panorama, Strategie
Neuer Tarifvertrag: Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gilt ab 2024 eine neue Lohnuntergrenze.

Politik und Gesellschaft

Dachdeckerhandwerk: Neue Mindestlöhne ab 2024

Die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sollen zum neuen Jahr steigen, darauf haben sich die Tarifpartner geeinigt. Hier sind die Details.

    • Politik und Gesellschaft
Handwerker erhöhen die Preise. Haben Sie mitgezogen? 

Unternehmensfinanzierung

Preisatlas: Wie billig sind Sie gegenüber dem Wettbewerb?

Die Gesellenstunde kostet nun im Schnitt erstmals über 60 Euro, ergeben Daten aus dem Preisatlas. Gut 530 Betriebe wurden befragt. Wo stehen Sie im Vergleich?

    • Unternehmensfinanzierung