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Vor der Endabnahme

Wer haftet für gestohlenes Baumaterial?

Der Auftraggeber hat schon den Schlüssel für die Baustelle, als Diebe Material entwenden. Wer trägt jetzt das Risiko: Bauherr oder Handwerker?

Klare Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken: Beim Materialklau auf Baustellen trägt der Handwerker das Risiko, solange noch keine Endabnahme erfolgt ist.

Der Fall: Ein Bauunternehmen hatte dem Bauherren den Schlüssel für ein Einfamilienhaus übergeben. Die Abnahme stand noch aus, da noch Innenarbeiten zu erledigen waren. Ein paar Tage später brachen Diebe das verschlossene Haus auf und entwendeten Material für den Innenausbau. Der Bauherr bestellte auf eigene Kosten Ersatzmaterial nach und wollte diese Ausgaben von mehr als 18.000 Euro aber mit dem Werklohn des Bauunternehmens verrechnen.

Das Urteil: Das Gericht entschied zugunsten des Bauherren. Vor der Endabnahme trage der Auftragnehmer das Risiko. Dass der Auftraggeber in diesem Fall das Ersatzmaterial bestellt hatte, sei auch kein Problem: Er habe zu den gleichen Konditionen geordert, die auch der Unternehmer bei seinem Lieferanten erhalte. Zudem seien dem Handwerker so keine anderen Neuaufwendungen entstanden, zu denen er sonst verpflichtet gewesen wäre. (Urteil vom 3. Dezember 2014, Az. 1 U 49/14)


(jw)

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